Versteuerung von E-Autos: Keyfacts
Entfall Kaufprämie für Elektrofahrzeuge
Steuerbefreiung bei der KFZ-Steuer
Reduzierter Steuersatz bei der Dienstwagenbesteuerung
Steuerliche Vorteile beim Laden
Steuerfreier Ladestrom vom Arbeitgebe
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Ladesäulen
Zuerst die schlechte Nachricht: Kaufprämie für Elektrofahrzeuge entfällt
Die staatliche Förderung für den Kauf von Elektrofahrzeugen, bekannt als Umweltbonus, hat ihr Ende gefunden. Diese Entscheidung wurde von der Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) getroffen. Seit dem 18. Dezember 2023 ist es nicht mehr möglich, neue Anträge für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einzureichen.
Hintergrund dieser Entwicklung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das zu einer Lücke von 60 Milliarden Euro im Klima- und Transformationsfonds geführt hat. Um diese Lücke zu schließen, sah sich die Bundesregierung gezwungen, im Bundeshaushalt 2024 kurzfristig Einsparungen vorzunehmen. Dies hatte zur Folge, dass weniger Fördermittel zur Verfügung stehen, was letztlich zum vorzeitigen Ende des Umweltbonus führte.
Für Antragsteller, die bereits eine Zusage für die Förderung erhalten haben, ändert sich nichts. Diese Förderungen werden wie geplant ausgezahlt. Auch Anträge, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 beim BAFA eingegangen sind, werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und bei Erfüllung der Fördervoraussetzungen bewilligt. Sollten noch Unterlagen fehlen, können diese nachträglich eingereicht werden.
Ursprünglich war vorgesehen, die Förderung von Elektroautos auch im Jahr 2024 fortzusetzen, allerdings mit reduzierten Fördersummen. Doch bereits Ende 2023 waren die Fördermittel für das laufende Jahr aufgebraucht. Um zusätzliche Mittel bereitzustellen, musste innerhalb des KTF umgeschichtet werden. Die für 2024 vorgesehenen 209 Millionen Euro wurden vorgezogen, um den Bedarf zu decken.
Da die Frist für Förderanträge am 17. Dezember 2023 endete, reichen diese Mittel gerade noch aus. Das abrupte Ende der Förderung stößt bei den Autoherstellern auf heftige Kritik, und einige von ihnen haben reagiert. Die Maßnahmen fallen jedoch sehr unterschiedlich aus. Manche Hersteller übernehmen den staatlichen Anteil an der Kaufprämie für Privatkunden, die ihr Fahrzeug bis Ende 2023 bestellt hatten.
Andere dehnen diese Zusage bis Mitte 2024 aus oder zahlen zumindest den Herstelleranteil weiter. Für Interessenten von Elektroautos heißt es nun, beim Händler nachzufragen oder im Internet zu recherchieren, welche Angebote es gibt. Einige Hersteller bieten auf ausgewählte Modelle aber auch erhebliche Preisnachlässe an. Da es sich hierbei meist um zeitlich begrenzte Rabattaktionen handelt, müssen Sie sich als Kunde hier selbst informieren, um die besten Angebote zu finden.
Steuerbefreiung bei der Kfz-Steuer
Steuerbefreiung KFZ-Steuer E-Autos: Wie geht es nach 10 Jahren weiter?
Nach diesen 10 Jahren ist die Gewichtsklasse der entscheidende Faktor für die Kfz-Steuer bei Elektroautos. Auch wenn die zehnjährige Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge abgelaufen ist, profitieren deren Besitzer weiterhin von steuerlichen Vorteilen gegenüber konventionellen Autos mit Verbrennungsmotor.
Ab dem elften Jahr nach der Erstzulassung oder spätestens ab dem 1. Januar 2031 dient das zulässige Gesamtgewicht als Grundlage für die Berechnung der Kfz-Steuer. Dabei wird ein fester Jahresbetrag erhoben, der sich nach einer gestaffelten Skala richtet.
Je nach Gewichtsklasse des Elektroautos variiert der Steuersatz pro 200 Kilogramm. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2.000 kg beträgt der Satz 5,625 Euro pro 200 kg. Liegt das Gewicht zwischen 2.001 und 3.000 kg, erhöht sich der Satz auf 6,01 Euro pro 200 kg. Für noch schwerere Elektroautos bis 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht steigt der Steuersatz auf 6,39 Euro pro 200 kg.
Diese Staffelung basiert auf den Bestimmungen des § 9 Absatz 2 des Kraftfahrsteuergesetzes. Demnach wird für Elektrofahrzeuge nur die Hälfte des Steuersatzes berechnet, der für andere Fahrzeuge bis 3.500 kg zulässigem Gesamtgewicht anfallen würde. Somit genießen Elektroautos auch nach Ablauf der Steuerbefreiung eine deutliche steuerliche Begünstigung im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
Bei der Berechnung der jährlichen Kfz-Steuer für ein Elektroauto wird zunächst das zulässige Gesamtgewicht durch 200 dividiert, um die Anzahl der relevanten Gewichtseinheiten zu ermitteln. Dieser Wert wird dann mit dem entsprechenden Steuersatz multipliziert. Das Ergebnis wird stets auf den nächsten vollen Euro-Betrag aufgerundet.
Ein anschauliches Beispiel verdeutlicht die Berechnung: Angenommen, ein Elektroauto hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.500 kg. Damit fällt es in die Kategorie bis 3.000 kg, für die ein Steuersatz von 6,01 Euro pro 200 kg gilt. Dividiert man 2.500 kg durch 200 kg, erhält man 12,5. Multipliziert mit dem Steuersatz von 6,01 Euro ergibt sich ein Betrag von 75,125 Euro. Aufgerundet beträgt die jährliche Kfz-Steuer für dieses Elektroauto somit 76 Euro.
Für welche E-Autos gilt die Steuerbefreiung?
Sind auch Hybridfahrzeuge von der Steuer befreit?
Während reine Elektroautos von der 10-jährigen Kfz-Steuerbefreiung profitieren, gelten für Hybridfahrzeuge, die sowohl einen Elektro- als auch einen Verbrennungsmotor haben, andere Regelungen. Sie sind von der vollständigen Steuerbefreiung ausgenommen, können aber dennoch von einer ermäßigten Besteuerung profitieren. Für Hybridfahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2024 erstmals zugelassen wurden, gilt eine gestaffelte Ermäßigung der Kfz-Steuer.
Die Höhe der Ermäßigung richtet sich nach dem Kohlendioxid-Ausstoß (CO₂) des Fahrzeugs und der elektrischen Reichweite. Hybridfahrzeuge mit einem CO₂-Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro Kilometer und einer elektrischen Mindestreichweite von 40 Kilometern erhalten eine Ermäßigung von 50 Prozent auf die Kfz-Steuer. Diese Ermäßigung gilt für die ersten zehn Jahre der Zulassung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2029. Für Hybridfahrzeuge, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, aber dennoch einen CO₂-Ausstoß von höchstens 50 Gramm pro Kilometer haben, gilt eine Ermäßigung von 25 Prozent auf die Kfz-Steuer.
Auch diese Ermäßigung ist auf die ersten zehn Jahre der Zulassung begrenzt, längstens bis zum 31. Dezember 2029. Es ist zu beachten, dass die Ermäßigung nur für die Kfz-Steuer gilt, die auf den Verbrennungsmotor entfällt. Der auf den Elektromotor entfallende Teil der Kfz-Steuer wird nicht ermäßigt.
Um von der ermäßigten Besteuerung zu profitieren, müssen Halter von Hybridfahrzeugen beim zuständigen Hauptzollamt einen Antrag auf Steuerermäßigung stellen. Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, die die Einhaltung der Kriterien für die Ermäßigung belegen, beispielsweise die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und eine Bescheinigung des Herstellers über den CO₂-Ausstoß und die elektrische Reichweite des Fahrzeugs.
Es zeigt sich, dass auch Hybridfahrzeuge von steuerlichen Vorteilen profitieren können, wenn auch nicht in gleichem Maße wie reine Elektroautos. Die ermäßigte Besteuerung schafft einen Anreiz, auf umweltfreundlichere Fahrzeuge umzusteigen und trägt so zur Reduzierung der CO₂-Emissionen im Straßenverkehr bei.
Vergleich zu Verbrennungsfahrzeugen
Im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor bietet die Steuerbefreiung für Elektroautos eine erhebliche finanzielle Entlastung. Je nach Hubraum und CO₂-Ausstoß können die jährlichen Kfz-Steuern für Verbrenner mehrere hundert Euro betragen. Durch die zehnjährige Steuerbefreiung sparen Besitzer von Elektrofahrzeugen somit langfristig eine beträchtliche Summe an Steuern.
Reduzierter Steuersatz bei der Dienstwagenbesteuerung
Geldwerter Vorteil bei Elektrofahrzeugen
Vergleich zur Besteuerung von Verbrennern
Vorteile für Arbeitnehmer und Unternehmen
Steuerliche Vorteile beim Laden durch Installation einer Wallbox zu Hause
Steuerfreier Ladestrom vom Arbeitgeber
Voraussetzungen für die Steuerbefreiung
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Ladesäulen
Elektroautos & Steuern: Einige Praxisbeispiele
Beispiel 1: Ersparnis durch mögliche Kaufprämie und Kfz-Steuerbefreiung
Beispiel 2: Steuervorteile bei der Dienstwagennutzung eines Elektroautos
Auch bei der Dienstwagennutzung eines Elektroautos ergeben sich spürbare Steuervorteile. Nehmen wir an, Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen ein Elektrofahrzeug mit einem Listenpreis von 60.000 Euro als Dienstwagen zur Verfügung. Bei einem Elektroauto mit einer Batteriekapazität von über 60 kWh werden monatlich 0,25% des Listenpreises als geldwerter Vorteil versteuert, in diesem Fall also 150 Euro.
Bei einem Verbrenner wären es 1% des Listenpreises, also 600 Euro. Über einen Zeitraum von drei Jahren ergibt sich durch den reduzierten Steuersatz beim Elektrofahrzeug eine Ersparnis von insgesamt 16.200 Euro gegenüber dem Verbrenner.
Beispiel 3: Installation einer geförderten Wallbox inklusive Steuerersparnis
Ein Erfahrungsbericht zeigt die Vorteile einer geförderten Wallbox auf. Familie Müller hat sich ein Elektroauto angeschafft und möchte dieses zu Hause laden. Durch die KfW-Förderung erhalten sie einen Zuschuss von 900 Euro für die Installation einer Wallbox. Die Gesamtkosten für die Ladevorrichtung betragen 1.500 Euro, sodass die Familie effektiv nur 600 Euro selbst tragen muss.
Zusätzlich können sie die Installationskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen in ihrer Steuererklärung geltend machen und erhalten dadurch eine weitere Steuerersparnis von bis zu 240 Euro. Insgesamt reduzieren sich die Kosten für die Wallbox durch Förderung und Steuerersparnis auf effektiv 360 Euro. Durch das Laden zu Hause mit Ökostrom können die Müllers zudem ihre Stromkosten dauerhaft senken und einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Entwicklung der Förderlandschaft für Elektromobilität
Die Förderlandschaft für Elektromobilität befindet sich in einer stetigen Weiterentwicklung. Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft attraktive Förderangebote und steuerliche Anreize für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge geschaffen werden. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen zu haben. Um dieses Ziel zu erreichen, werden kontinuierlich neue Förderprogramme und Anreize entwickelt, die den Umstieg auf die Elektromobilität erleichtern sollen.
Zudem ist davon auszugehen, dass die Herstellungskosten für Elektrofahrzeuge durch Skaleneffekte und Innovationen in der Produktion sinken werden. Diese technologischen Fortschritte werden dazu beitragen, dass Elektroautos immer attraktiver und wettbewerbsfähiger gegenüber Verbrennungsfahrzeugen werden.
Fazit
Elektroautos und Ladesäulen bieten eine Vielzahl von steuerlichen Vorteilen, die den Umstieg auf die Elektromobilität attraktiv machen. Herstellerkaufprämien können die Anschaffungskosten von Elektrofahrzeugen erheblich reduzieren. Die zehnjährige Befreiung von der Kfz-Steuer sowie der reduzierte Steuersatz bei der Dienstwagenbesteuerung führen zu einer dauerhaften finanziellen Entlastung. Auch beim Laden ergeben sich steuerliche Vorteile, etwa durch die Absetzbarkeit von Installationskosten für Wallboxen oder den steuerfreien Ladestrom des Arbeitgebers. Insgesamt tragen die steuerlichen Anreize dazu bei, dass sich Elektroautos sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen lohnen.
Wer von den steuerlichen Vorteilen der Elektromobilität profitieren möchte, sollte den Umstieg auf ein Elektroauto in Betracht ziehen. Informieren Sie sich über aktuelle Förderprogramme und nutzen Sie die Kaufprämie sowie die Kfz-Steuerbefreiung. Prüfen Sie auch, ob sich die Installation einer eigenen Wallbox für Sie lohnt und ob Sie von den steuerlichen Absetzmöglichkeiten profitieren können. Arbeitnehmer sollten mit ihrem Arbeitgeber über die Möglichkeit eines Elektroautos als Dienstwagen sprechen und die reduzierte Dienstwagenbesteuerung nutzen. Unternehmen können durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen in ihrem Fuhrpark nicht nur Steuern sparen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
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