Ist eichrechtskonformes Laden im Unternehmen notwendig?

Eichrecht E-Auto laden

Eichrechtskonformes Laden im Unternehmen

Muss Ihre Ladestation dem Eichgesetz entsprechen?

Sie möchten auf E-Fahrzeuge in Ihrer Flotte umstellen oder Ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit bieten ihren Dienstwagen am Arbeitsplatz zu laden? Bei der Planung von Ladeinfrastruktur im Unternehmen taucht häufig die Frage auf, ob Ladesäulen auch eichrechtskonform sein müssen, wenn die Ladevorgänge nicht kostenpflichtig abgerechnet werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wofür das Eichgesetz bei Ladestationen eingeführt wurde und wann eichrechtskonformes Laden verpflichtend ist.

Sorgenfreies Laden: Nutzer profitieren vom Eichgesetz

Eichrechtskonformes Laden bietet für Nutzer Zuverlässigkeit, Sicherheit, Transparenz sowie eine sorgenfreie Abrechnung. Das war nicht immer so – für Nutzer war bisher oftmals nicht direkt ersichtlich zu welchen Konditionen sie laden. Mit der Eichrechtskonformität hat die Verwirrung nun ein Ende und die Anbieter müssen den Stromverbrauch kilowattstunden-genau abrechnen. Die Eichrechtskonformität der Ladestationen ist außerdem oftmals eine Voraussetzung, um eine Förderung für den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu erhalten. Tiefere Einblicke in das Eichrecht bekommen Sie in unserem Blogbeitrag „Was das Eichrecht für die E-Mobilität bedeutet“.

Einordnung in den Fuhrpark-Kontext

Elektriker

Kostenloses Laden

Beim Laden der eigenen Flotten- und Dienstfahrzeuge und wenn Ihre Mitarbeitende die Möglichkeit haben kostenlos am Arbeitsplatz zu laden, wird keine eichrechtskonforme Ladestation benötigt. Gleiches gilt auch, wenn die Versteuerung des geldwerten Vorteils wieder greift. Ein MID-zertifiziertes Messsystem (Measurements Instruments Directive) ist vollkommen ausreichend.

Abrechnung

Kostenpflichtiges Laden

Anders gestaltet sich dieser Fall, wenn der Mitarbeiter das Laden beim Arbeitgeber seines privaten Elektrofahrzeugs bezahlen muss. Dann muss diese Ladesäule den Anforderungen des Eichrechts genügen. Ist das Laden für Besucher oder Kunden kostenpflichtig, muss auch hier die Ladeinfrastruktur dem Eichrecht entsprechen.

Geldwerter Vorteil

Ermöglichen Arbeitgeber kostenloses Laden von E-Autos oder Hybridautos im Betrieb, fallen auf den Strom bis 2030 keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Voraussetzungen hierfür sind, dass die geldwerten Vorteile vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und dass der Ladevorgang an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers erfolgt. Ausgeschlossen ist der steuerliche Vorteil bei Gehaltsverzicht oder -umwandlungen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste auf einen Blick

Generell gilt in Deutschland: Jede Ladesäule, an der ein Ladevorgang vergütet wird, muss eichrechtskonform sein. Ladesäulen sind von der Eichpflicht ausgenommen, wenn der Strom an der Ladesäule verschenkt wird, beispielsweise, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden kostenloses Laden ermöglichen möchten. Auch wenn die Versteuerung des geldwerten Vorteils greift, ist eine eichrechtskonforme Abrechnung nicht notwendig. Werden Ladevorgänge kostenpflichtig abgerechnet, wird eine eichrechtskonforme Ladestation benötigt.

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