Was das Eichrecht für die E-Mobilität bedeutet

Ladelösungen für Unternehmen

Eichrechtskonformität als Anforderung für Ladestationen

Das Mess- und Eichgesetz legt im deutschen Recht fest, welche Anforderungen Messgeräte wie z.B. Waagen, Zähler, Verpackungseinheiten, Zapfsäulen und auch Stromzähler zu erfüllen haben. Messgegenstände, die nicht eichrechtskonform sind, dürfen nicht für den kommerziellen Gebrauch verwendet werden. Das bedeutet, es muss gewährleistet sein, dass Abgabemengen immer dem tatsächlichen Maß entsprechen. Kurz gesagt: Stromzähler müssen geeicht sein, damit eine kWh auch tatsächlich immer einer kWh entspricht. Dies ist ganz im Sinne der Verbraucher, da sie sich so auf eichrechtskonforme Ladestationen und deren maßgenaue Stromabgabe verlassen können.

Da Ladestationen für Elektroautos Strom abgeben und einen Zähler besitzen, müssen diese seit 01. April 2019 gemäß der EU-Richtlinie 2014/94/EU ebenfalls den strengen Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes entsprechen, sofern der abgegebene Strom abgerechnet werden soll.

Die eichrechtliche Zertifizierung wird durch die Baumusterprüfbescheinigung ausgewiesen. Das Zertifizierungsverfahren wird z.B. durch staatliche Institutionen wie die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) sichergestellt. Auch private Einrichtungen, wie der Verband der Ingenieure (VDI), zertifizieren die Eichrechtskonformität.

Warum ist die Eichrechtskonformität so wichtig?

Eichrechtskonforme Ladestationen bieten für die Nutzer Zuverlässigkeit, Sicherheit, Transparenz und eine sorgenfreie Abrechnung. Das war nicht immer so – für Nutzer war bisher oftmals nicht direkt ersichtlich zu welchen Konditionen sie laden.

Der Verbrauch und die Kosten zeigten sich erst bei der Abbuchung vom Bankkonto oder der Ladekarte. Bis dahin herrschte teilweise Unklarheit bei den Nutzer über die tatsächlichen Kosten. Hinzu kamen unterschiedliche Abrechnungsformen wie Laden zum Pauschalbetrag, Bezahlung pro Lademinute oder die Kombination aus beidem. Mit der Eichrechtskonformität nimmt die Verwirrung bei den Nutzer ein Ende und die Anbieter müssen den Stromverbrauch eichrechtskonform, kilowattstunden-genau abrechnen.

Monitoring

Transparenz für Nutzer der Ladestationen

Grundsätzlich gilt das Prinzip der Nachvollziehbarkeit beim Ladevorgang. Das Eichrecht gibt vor, dass die Strommesswerte integer, authentisch und vollständig sein müssen. Das heißt, die Nutzer müssen immer wissen, wie viele kWh in einem konkret angegebenen Zeitraum geladen wurden, zu welchem Zeitpunkt der Ladevorgang gestartet und beendet wurde und welcher Zähler gemessen hat.

Abrechnung

kWh-scharfe Abrechnung des geladenen Stroms

Mit einer eichrechtskonformen Ladestation kann kilowattstundengenau abgerechnet werden, denn die geladene Strommenge entspricht durch die Eichung der angegebenen Abgabemenge.

Parkplatz

Förderfähigkeit der Ladeinfrastruktur

Die meisten Förderprogramme für Ladeinfrastruktur setzen voraus, dass die Ladestationen eichrechtskonform sind. Um also Förderungen wie LINOx BW oder die Ladeinfrastruktur vor Ort zu erhalten und damit die Anschaffungs- und Betriebskosten enorm zu reduzieren, ist die Eichrechtskonformität der Ladestationen wichtig!

Wie kann man als Nutzer*in die geladene Strommenge überprüfen?

Die Überprüfung des geladenen Stromes ist bei einer eichrechtskonformen Ladestation sehr einfach. Sie zeigt die geladene Strommenge zuverlässig an und durch die Eichung ist der Messwert stets genau. Mittels der kWh-genauen Anzeige der geladenen Strommenge über ein Display am einsehbaren Stromzähler, ein Display an der Ladestation oder per Lade-App wissen Nutzer, wie viel sie geladen haben. Zudem können die Ladevorgänge und Kosten dauerhaft nachgewiesen und von Nutzer z.B. per App nachverfolgt werden.

Zusätzlich kann die geladene Strommenge mit der Transparenzsoftware der S.A.F.E. Initiative überprüft und somit auch die Abrechnung verifiziert werden. Hierbei wird der signierte Messwert aus der Messeinrichtung des Ladepunktes ausgelesen und mit dem Messwert in der Abrechnung abgeglichen.

Welche Ladestationen betrifft das Eichrecht?

Im Wesentlichen gilt die Eichpflicht für alle Ladestationen, ob AC- oder DC-Ladestation ist hierbei nicht relevant. Wichtig ist, dass Ladestationen mit Abrechnungsbackend geeicht sind. Im Bereich der DC-Ladeinfrastruktur gibt es bisher nur wenige Anbieter mit eichrechtskonformen Lösungen.

Merke:

Eichrechtskonformes Laden hat folgende Vorteile:

  • Transparenz beim Ladevorgang – Nutzer sind immer darüber informiert wann, wie viel Strom und an welcher Ladestation sie geladen haben.
  • Möglichkeit zur einheitlichen Abrechnung des geladenen Stroms – Unternehmen ist es so möglich ihre Belegschaft und Kunden vor Ort laden zu lassen und einheitliche, bekannte Abrechnungskonditionen zu bieten.
  • Eichrechtskonforme Ladestationen sind förderfähig – Zuschüsse und weitere Förderungen für Ladeinfrastruktur gibt es vor allem für eichrechtszertifizierte Ladestationen.

Das Beste zum Schluss

Unsere ChargeHere-Ladelösung hat im April 2021 die Baumusterprüfbescheinigung erhalten und ist somit eichrechtskonform.

Sie planen eichrechtskonforme Ladestationen in Ihrem Unternehmen und möchten mehr als 10 Ladepunkte installieren? Wir begleiten Sie gerne in die Elektromobilität. Wenn Sie Fragen zu unserer Ladelösung oder unserem Abrechnungsservice haben, wenden Sie sich gerne an uns.

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