Das Recht auf Laden: Europäische Maßnahmen und deutsche Verordnungen

Recht auf Laden

Das „Recht auf Laden“ für Elektrofahrzeuge

Isokrates hatte einst gesagt: „Das Recht ist noch stärker als das Gesetz.“ Ist das so? Keine Sorge, wir werden nun nicht über die Aussage des antiken griechischen Rhetorikers philosophieren. Beim Thema Recht wollen wir dennoch bleiben, denn in der Welt der Ladesäulen gibt es nicht nur Gesetze zu entdecken, sondern auch Rechte, welche Eigentümer*innen geltend machen können. Dies betrifft sowohl private Haushalte als auch Unternehmen. Bevor wir jedoch über die Rechte der einzelnen Parteien aufklären, möchten wir zum Ursprung zurückkehren – nein, nicht in das Jahr 436 v. Chr., sondern in das Jahr 2014. Begeben Sie sich also mit uns auf Entdeckungstour und erfahren Sie mehr über das „Recht auf Laden“.

Ladeinfrastruktur in Neubauten

Kurzer Exkurs: Am 22. Oktober 2014 einigte sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat auf die Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Sie ist darauf ausgerichtet, den Ausbau von Ladeinfrastruktur in allen Mitgliedstaaten zu fördern und einheitlichen Standards von Ladelösungen sicherzustellen. Jedes EU-Mitglied wurde durch die Richtlinie dazu aufgefordert, eigene nationale Pläne zu entwickeln.

Hintergrund: Die europäische Richtlinie für alternative Kraftstoffe

Am 22. Oktober 2014 einigte sich das Europäische Parlament und der Europäische Rat auf die Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. Die Richtlinie ist darauf ausgerichtet, den Ausbau von Ladeinfrastruktur in allen Mitgliedstaaten zu fördern und gleichzeitig die Komptabilität und die einheitlichen Standards von Ladelösungen sicherzustellen. Jedes EU-Mitglied wurde durch die Richtlinie dazu aufgefordert, eigene nationale Pläne zu entwickeln, um eine bessere Infrastruktur für alternative Kraftstoffe zu verbessern und die Elektromobilität auszuweiten.

Die EU hat im Juli 2023 eine neue Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe verabschiedet. Die Verordnung ist nun Teil des „Fit for 55“-Pakets und hat klare Ziele bis 2025 und 2030 festgelegt. Darunter der Bau von Schnellladepunkten entlang wichtiger Verkehrskorridore und Wasserstofftankstellen in städtischen Knotenpunkten bis 2030. Die Maßnahme zielt darauf ab den CO2-Fußabdruck im Verkehrssektor zu reduzieren. Doch auch im Gebäudesektor soll die Verordnung für Veränderungen sorgen. Das Ziel ist, alle Neubauten und Gebäude, in denen größere Renovierungsarbeiten stattfinden sollen, mit der notwendigen Vorverkabelung für Elektrofahrzeug-Ladeinfrastruktur auszustatten. Diese Anforderung erstreckt sich sowohl auf Wohn- als auch auf gewerblichen Gebäuden. Die Installation von Ladeinfrastruktur wird zur Standardpraxis.

Ein Weg zum WEG: Was regelt das Wohnungseigentumsgesetz?

Die ursprüngliche Fassung des WEG wurde am 15. März 1951 verabschiedet. Diese regelte im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstückes das Eigentum an einzelnen Wohnungen und Gebäuden. In Deutschland gilt seit 2020 eine neue Fassung des Wohnungseigentumsgesetz (WEG), welches einen rechtlichen Anspruch auf eine geeignete Ladeinfrastruktur an Ihrem Stellplatz ermöglicht. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Rahmenbedingungen für das Wohnungseigentum, Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern und betrifft vor allem EigentümerInnen von Wohnungen in gemeinschaftlichen Gebäuden, z.B. Mehrfamilienhäuser.

Im Koalitionsvertrag 2018 vereinbarten Union und SPD die Reform des Wohnungseigentumsrechts. Dies führte schließlich zur Entwicklung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG). Die Reform ermöglicht bauliche Veränderungen durch einfache Mehrheit in Eigentümerversammlungen und so können Wohnungseigentümer solche Maßnahmen für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und schnelles Internet verlangen, sofern sie die Kosten tragen.

Reformiert: Alle Änderungen im Überblick

⚡Wohnungseigentümer*innen erhalten Anspruch auf Ladestation für ein Elektrofahrzeug
⚡Hierzu zählen u.a. die Barrierefreiheit, Maßnahmen zum Einbruchschutzes, Einbau Glasfaseranschluss
⚡Beschlüsse über bauliche Veränderungen der Wohnanlage bzw. des Gebäudes werden vereinfacht
⚡Verwaltung wird effizienter in Organisation und Umsetzung
⚡Verwaltungsbeiräte werden als Kontrollorgan gegenüber dem Verwalter gestärkt
⚡Wohnungseigentümerversammlungen nun auch in digitaler Form gestattet

HERE können Sie das gesamte Gesetz lesen.

Entwicklung: Deutschland und die Ladesäulenverordnung

Seit in Kraft treten der Richtlinie 2014/94/EU, wurde 2016 durch die s.g. Ladesäulenverordnung (LSV) die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die LSV ist eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erlassene Verordnung, mit deren Vorgaben der Ausbau von Stromtankstellen in Deutschland beschleunigt werden und damit Rechtsicherheit geschaffen werden soll.

Die Ladesäulenverordnung im Allgemeinen verpflichtet BetreiberInnen von Parkplätzen mit mehr als 20 Stellplätzen, mindestens einen davon mit einer Ladesäule auszustatten. In urbanen und ländlichen Gebieten soll durch diese Maßnahme Elektromobilität gleichermaßen gefördert werden. Zudem legt die Verordnung einheitliche Standards fest. Diese finden sich in der Zugänglichkeit der Ladestation sowie in der Nutzbarkeit und Transparenz der Ladeinfrastruktur. Am 17. März 2016 trat diese in Kraft und wurde seitdem mehrfach geändert. Seit dem 01. Juli 2023 gilt die Dritte Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung.

HERE geht es zu unserem separaten Blogbeitrag zum Thema Ladesäulenverordnung.

Das „Recht auf Laden“ in der Praxis

Das „Recht auf Laden“ wird durch die oben genannten Maßnahmen konkretisiert und ermöglicht NutzerInnen von Elektrofahrzeugen Ihre Fahrzeuge mit minimalem Aufwand aufzuladen. Sowohl Vermieter*innen als auch Mieter*innen profitieren von den gesetzten Richtlinien des „Fit-for-55“- Pakets. Durch die Rechte findet die Elektromobilität zudem Akzeptanz und wird als realistische Alternative zu traditionellen Fahrzeugen gesehen. Auch für Betreiber von Ladeinfrastruktur bieten sie klare Vorteile und Rahmenbedingungen.

Die Vorteile von „Recht auf Laden“ für Betreiber von Ladeinfrastruktur:

  • Marktchancen und Wettbewerbsvorteile: Die klaren Ziele und Standards schaffen eine transparente Grundlage für den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Wenn Sie also als Betreiber diese Standards erfüllen, erzielen Sie Marktvorteile und bessere Wettbewerbschancen gegenüber denen, die dies nicht tun.
  • Investitionssicherheit: Die klaren Vorgaben bis 2025 und 2030 bieten Betreiber Sicherheiten und erhöhen die Bereitschaft in den Ausbau von Ladestationen zu investieren.
  • Verbraucherfreundlichkeit: Für Sie und Ihre NutzerInnen wird eine benutzerfreundliche Infrastruktur geschaffen z.B. der einfachere Bezahlvorgang an E-Ladesäulen. Das steigert die Nutzerzufriedenheit und erleichtert den eigenen Umstieg auf E-Mobilität.

Die Vorteile des „Rechts auf Laden“ für Vermieter und Mieter

  1. Förderung der Elektromobilität: Die Integration von Ladeinfrastruktur fördert die E-Mobilität und verringert die Emissionen im Verkehrssektor. Bewohner und Eigentümer von Gebäuden erhalten durch die pflichtige Vorverkabelung die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge effizient aufzuladen und einfach nach Bedarf nachzurüsten.
  2. Steigerung der Immobilienwerte: Immobilien können Attraktivität gewinnen, wenn sie mit einer geeigneten E-Ladeinfrastruktur ausgestattet sind. Dies ist insbesondere relevant, da sich die Elektromobilität auf dem Vormarsch befindet, zunehmend an Bedeutung gewinnt und auch immer mehr Menschen auf die E-Mobilität umsteigen möchten. Die Integration von Ladeinfrastruktur macht Gebäude also zukunftssicher!
  3. Förderung von nachhaltigem Verhalten: Die Verfügbarkeit von Ladepunkten auf Stellplätzen in Wohn- und Geschäftsgebäuden erleichtert NutzerInnen nachhaltige Verkehrsmittel zu wählen und fördert somit das umweltbewusste Verhalten.
  4. Attraktivität für Investoren: Gebäude können auch für potenzielle InvestorInnen attraktiver sein, wenn sie auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Elektromobilität angepasst werden, da sie auf zukünftige Trends und auch politischen Anforderungen vorbereitet sind.

Puh, da gab es nun viel zu entdecken! Nach Athen, den Geburtsort von Isokrates, haben wir es zwar leider nicht geschafft, aber Sie haben nun reichlich viel gelernt über die Welt der Ladesäulen und Ihr „Recht auf Laden“.

Sie haben noch ein paar Urlaubstage? Dann reisen Sie einfach noch ein bisschen weiter, denn in AFIR und in GEIG gibt es ebenso viel zu entdecken!

Sie möchten Ihren Beitrag für eine grünere Mobilitätswelt leisten?

Kontaktieren Sie uns gerne HERE

$ 14a EnWG
  • Wissen
§ 14a EnWG Neuregelung: Auswirkungen einfach erklärt

EnWG: Das Gesetz der vielen Zahlen Seit dem 01.01.2024 gelten neue Bestimmungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen durch die Bundesnetzagentur. Der…

Was ist Smart Charging?
  • Wissen
Smart Charging: Alles was Sie über intelligentes Laden von E-Autos wissen müssen

Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch, und mit ihr wächst die Bedeutung von Smart Charging. Smart Charging steht übersetzt für…

Ladesäulenverordnung
  • Wissen
Ladeinfrastruktur: Was Sie über die Ladesäulenverordnung wissen müssen

Die Verordnung für die Verkehrswende Alles hat seine Ordnung! Seit Inkrafttreten der Richtlinie 2014/94/EU wurde 2016 durch die s.g. Ladesäulenverordnung…