Das GEIG kompakt: Was muss beim Aufbau einer Ladeinfrastruktur beachtet werden?

Ladeinfrastruktur für Neubauten

In der Welt der Ladeinfrastruktur wird ….

…mit vielen Begriffen und Abkürzungen umhergeworfen. Auch in die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen sowie Regelungen muss sich erst einmal gründlich eingearbeitet werden. Da Zeit bekanntlich immer knapper wird und sich vor langen Artikeln und noch längeren Erklärungen gerne gesträubt wird, waren wir fleißig und haben in dieser energiegeladenen Buchstabensuppe gelöffelt und folgende Buchstaben für Sie heute herausgefischt: GEIG.

Was bedeutet GEIG?

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität. Das Gesetz ist am 18. März 2021 in Kraft getreten und dient zur Umsetzung einer effizienteren Gesamtenergie von Gebäuden. Insbesondere private Gebäude stehen hier im Zentrum.

Welches Ziel soll mit dem GEIG erreicht werden?

Das GEIG wurde eingeführt, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge in privaten Wohnungen zu fördern. Die Nutzung von Elektrofahrzeugen soll dadurch erleichtert und der Übergang zur umweltfreundlicheren Mobilität unterstützt werden.

Dabei greift das Gesetz bei Neubauten und umfassenden Renovierungen, bei welchen die Gebäudehülle mindestens um 25 Prozent verändert wird. Dann sind Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen und Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätze betroffen. Für Gebäude sind künftig die Anzahl der Stellplätze festgelegt, die mit Schutzrohren für Elektrokabel auszustatten sind. In Wohngebäuden ist das bei jedem Stellplatz der Fall. In Nichtwohngebäuden bei jedem dritten Stellplatz. Zusätzlich ist in Nichtwohngebäuden mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Hinzukommt, dass Nichtwohngebäude im Bestand mit mehr als 20 Stellplätzen, nach dem 1. Januar 2025 mindestens über einen Ladepunkt verfügen müssen, auch wenn keine umfassenden Renovierungen durchgeführt wurden.

Werden die Gebäude sowohl als Wohn- als auch als Nichtwohngebäude genutzt, ist die überwiegende Art der Nutzung entscheidend für die Umsetzung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes.

HERE können Sie das gesamte Gesetz lesen.

Was muss laut GEIG bei Ladeinfrastruktur in Neubauten beachtet werden?

Gemäß des GEIG müssen bei Neubauten mit mehr als zehn Stellplätzen Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorgesehen werden. Dies bedeutet, dass beim Bau solcher Gebäude entsprechende Vorkehrungen für die spätere Installation von Ladestationen getroffen werden müssen.

Hier finden Sie ein paar allgemeine Maßnahmen:

  • Installation von Lehrrohren für eine spätere Verlegung von Stromkabel zur Ladestation (gemäß §4 GEIG)
  • Mindestanzahl an Ladepunkten, welche von Bundesland zu Bundesland variieren
  • Zusätzliche Stromleitungen in der Nähe der Stellplätze
  • Verkabelung für Mehrfamilienhäuser durch Einsatz intelligenter Lastmanagement-Systeme
  • Barrierefreiheit für Menschen mit Handicap zum Beispiel durch eine besondere Anbringungshöhe der Ladevorrichtungen
  • Die Einhaltung elektrischer Sicherheitsstandards durch geprüfte Ladegeräte und die Installation von Fehlerstromschutzschaltern
  • Information und Schulung der Gebäudeeigentümer und Nutzenden über die Bedienung und Nutzung der Ladeinfrastruktur sowie gut sichtbare Hinweise
  • Nutzung der Fördermöglichkeiten durch Prüfung staatlicher und regionaler Förderprogramme

WICHTIG: Die Anforderungen und Vorkehrungen der oben aufgeführten Maßnahmen variieren je nach Bundesland und örtlichen Vorschriften! Daher ist es ratsam sich vor Beginn der jeweiligen Projekte mit den örtlichen Behörden und Fachleuten in Verbindung zu setzen.

Wie wirkt sich das GEIG auf Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden aus?

Nach dem GEIG sollen auch bestehende Wohngebäude ab einer bestimmten Größe (in der Regel mehr als fünf Stellplätze) bis zu einem vorgegebenen Zeitpunkt nachrüsten müssen, um das Laden von Elektrofahrzeugen garantieren zu können. Im Folgenden haben wir ein paar weitere Regelungen zusammengefasst:

Eigentümerpflicht: Eigentümer von Bestandsgebäuden sind grundsätzlich verpflichtet auf Verlangen des Mieters oder Wohnungseigentümers die Installation von Ladepunkten in Tiefgaragen oder Stellplätzen zu gestatten. Diese Umrüstung kann jedoch nur erfolgen, wenn von keinen Gefahren oder Einschränkungen auszugehen ist, z.B. einer Gefährdung der Gebäudesubstanz. (§20 GEIG)

Technische Anforderungen: Die Installation von Ladepunkten in Bestandsgebäuden muss technischen Anforderungen und Normen entsprechen, um Sicherheit und Gebäudeintegrität zu gewährleisten.

Kostenverteilung: Die Kosten werden in der Regel zwischen Eigentümer und Nutzer des Ladepunkts vereinbart. Um Kosten zu reduzieren, können staatliche Förderungen oder Zuschüsse in Anspruch genommen werden.

Zugang für Dritte: Ladepunkte müssen auch für Dritte zugänglich sein, sofern dies technisch möglich ist. Dies kann bedeuten, dass Zugang zu Ladestationen geschaffen wird, wenn Mieter oder Wohnungseigentümer keine eigenen Ladepunkte besitzen.

AUCH HIER WICHTIG: Die Anforderungen und Vorkehrungen der oben aufgeführten Maßnahmen variieren je nach Bundesland und örtlichen Vorschriften! Daher ist es ratsam sich vor Beginn der jeweiligen Projekte mit den örtlichen Behörden und Fachleuten in Verbindung zu setzen.

Welche Fristen beim Ladeinfrastruktur-Aufbau gilt es laut GEIG zu beachten?

Alles hat seinen Preis und eben oftmals auch seine Frist! Das GEIG enthält klare Fristen für die Umsetzung der Maßnahmen, welche von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aufgesetzt werden.

Es gibt jedoch einige allgemeine Punkte und Fristen, die berücksichtigt werden sollten:

  • Die Beantragung der Baugenehmigung für das Neubauprojekt sollte in der Regel frühzeitig erfolgen (Dauer: etwa 8 Monate bis zum Baubeginn)
  • Bauherren von Neubauten mit mehr als 5 Stellplätzen sollten Leitungen und Schutzrohre für die spätere Installation vorsehen
  • Bei der Planung sollte die Mindestanzahl der Ladepunkte beachtet werden
  • Die Installation sollte rechtzeitig erfolgen, um die Bedürfnisse der zukünftigen Nutzenden des Gebäudes zu erfüllen (Die Installation beginnt etwa zwei Monate nach Abschluss der Bauarbeiten)
  • Auch die Beantragung der staatlichen Fördermittel kann zu einem großen Zeitfresser werden und sollte demnach rechtzeitig in Anspruch genommen werden

Auf der sicheren Seite sind Sie trotz allem, wenn Ihre Ladeinfrastruktur zügig aufgebaut wird. Sicher ist nun mal sicher!

Wo Kosten sind, wo Fristen sind, da sind hin und wieder auch mal Förderungen: Informieren Sie sich daher über Fördermöglichkeiten in Ihrer Region oder Ihrem Bundesland. HERE haben wir das wichtigste zum Thema Förderungen für Sie schon bereitgestellt.

 

Sie sind dennoch unschlüssig, ob das GEIG wirklich von Nutzen ist?

Dann haben wir HERE noch einmal das Wichtigste für Sie zusammengefasst:

Daumen hoch

Zum Einen bestärkt das GEIG die Förderung der Elektromobilität in Deutschland.

Daumen hoch

Und zielt darauf ab, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in privaten Gebäuden auszubauen.

Daumen hoch

Zum Anderen legt das GEIG Standards fest, fördert die Nachrüstung von bestehenden Gebäuden und bietet viele Anreize für Investitionen im E-Mobilitätssektor.

Daumen hoch

Kurz gesagt: Das GEIG ist ein guter Mechanismus, um die Energie- und Mobilitätswende voranzutreiben und damit auch eine weitere Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels.

Die Suppe ist zwar jetzt kalt, aber dennoch konnten wir ein wenig Ordnung schaffen. Fakt ist: Um grüne Mobilität voranzutreiben, werden Gesetze, Richtlinien und Vorschriften benötigt.

Apropos, kennen Sie schon die AFIR-Verordnung? Wenn nicht, dann haben wir auch HERE das Wichtigste für Sie zusammengefischt.

Adieu, Bürokratie? Sie können endlich mit dem Aufbau beginnen? Sie sind an einem schnellen Aufbau interessiert?

Kontaktieren Sie uns gerne HERE

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