Baden-Württemberg ruft Charge@BW Förderung aus

Förderung für Ladeinfrastruktur

Das Land Baden-Württemberg strebt aktiv an, die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranzubringen. Mit dem Start des Förderprogramms Charge@BW wurde am 1. Juli 2023 ein gezielter Ansatz geschaffen, um den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu unterstützen. In diesem Beitrag finden Sie alle umfassenden Informationen zum Förderprogramm des Landes.

Gegenstand der Zuwendung

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden alle natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Was kann gefördert werden?

Gefördert wird die Anschaffung und Installation sowie Leasing, Miete und Contracting von neuer Ladeinfrastruktur inklusive Netzanschluss mit anschließendem Betrieb in Baden-Württemberg (z. B. Unternehmen, Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen). Darüber hinaus erhalten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Fördermittel für vorbereitende Elektroinstallationen, für den Anschluss von Ladepunkten.

Parkplatz

Achtung:

Bei Ladeplätzen in WEG sind ausschließlich die Elektroinstallationskosten zuwendungsfähig. Die Anschaffung der Ladesäule (Ladestation oder Wallbox) wird nicht gefördert.

Profitieren Sie von bis zu 2.500 Euro pro Ladepunkt!

Treten Sie mit uns in Kontakt. Wir beraten Sie gerne zu den individuellen Förderbedingungen Ihres geplanten Projekts.
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Welche Voraussetzungen gelten für die Inanspruchnahme?

  • Die Ladeinfrastruktur ist nachweislich mit Strom aus erneuerbaren Energien oder aus vor Ort eigenerzeugtem regenerativem Strom zu versorgen. Ersteres muss über einen zertifizierten Grünstrom-Liefervertrag nachgewiesen werden.
  • Die Bewilligungssumme des Vorhabens muss mindestens 5.500Euro betragen.
  • Die geförderte Ladeinfrastruktur muss mindestens werktags (montags bis samstags) für je 12 Stunden öffentlich zugänglich sein.
  • Die Anzahl an zuwendungsfähigen Ladepunkten bzw. Ladeplätzen ist auf 250 begrenzt.
  • Die geförderte Infrastruktur muss mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg in Betrieb sein.
  • Bei Leasing/Miete/Contracting muss ein Vertrag über mindestens 3 Jahre abgeschlossen werden.
  • An der Ladestation selbst muss das Logo des Fördermittelgebers, mittels Aufkleber gut sichtbar angebracht sein.

Wie hoch ist die Zuwendung?

  • Die Förderung beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben oder maximal 2.500 Euro je öffentlich zugänglicher Ladepunkt bzw. Ladeplatz in WEG
  • Zuwendungsfähig sind alle einmaligen Ausgaben, welche im unmittelbaren Zusammenhang mit der Installation, der für die jeweiligen Anwendungsfälle geförderten Netz- und Ladeinfrastruktur stehen
  • Beim Leasing, Mieten und Contracting sind die jeweiligen monatlichen Raten, sowie etwaige einmalige Sonderzahlungen zu Vertragsbeginn förderfähig

Wie erfolgt die Antragserstellung?

Die Verwaltung und Abwicklung des Förderprogramms erfolgt über die Landeskreditbank Baden-Württemberg

Anleitung zur Antragsstellung
Ladelösungen für Unternehmen

Antrag zur Förderung elektronisch ausfüllen und unterschreiben

Förderungen Ladeinfrastruktur Antrag

Zudem müssen die Antragssteller eine sogenannte De-minimis-Erklärung einreichen, in der Sie bestätigen, dass sie in den vergangenen drei Steuerjahren keine bzw. die angegebenen Beihilfen von staatlicher Seite erhalten haben

Antrag Förderung Ladestationen

Die unterschriebenen Dokumente senden Sie elektronisch an folgende E-Mail-Adresse: elektromobilitaet@l-bank.de. In den Betreff der E-Mail sind Namen des Antragstellenden, sowie die Kurzbezeichnung „Antrag Charge@BW“ anzugeben

Auszahlungs- und Verwendungsnachweisverfahren
Abrechnungsprozess

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage des Verwendungszwecknachweises. Hierzu das bereitgestellte Verwendungszweckformular auf der Seite der L-Bank ausfüllen und bis spätestens nach Ablauf des Bewilligungszeitraums an die L-Bank übermitteln.

Die Antragsstellung hat spätestens bis zum 30.06.2024 zu erfolgen. Anschließend können Sie mit der Umsetzung beginnen.

Förderungen Ladeinfrastruktur Antrag

Achtung:

Für jeden Standort und Vorhaben der (Lade-)Infrastruktur, gilt es einen eigenen Antrag auszufüllen.

Was wird nicht gefördert?

  • Nachrüstungen oder Ersatzbeschaffungen
  • Mobile Ladestationen und mobile Ladekabel
  • Die Installation von herkömmlichen Haushalts- und Industriesteckdosen
  • Ausgaben für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur sowie Eigenleistungen der Zuwendungsempfänger
  • Vorhaben, für die privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zur Umsetzung bestehen
  • Doppelte Bezuschussung derselben Elektroinstallation/Ladeinfrastruktur

Nicht aus Baden-Württemberg?

Wie Sie des richtige Förderprogramm für ihr Unternehmen finden erfahren Sie hier.

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