Eichrechtskonformität: Was Eichrecht für die E-Mobilität bedeutet

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Ines Lemberger
Marketing & Kommunikation bei ChargeHere.

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Sie möchten auf E-Fahrzeuge in Ihrer Flotte umstellen oder Ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit bieten ihren Dienstwagen am Arbeitsplatz zu laden? Bei der Planung von Ladeinfrastruktur im Unternehmen taucht häufig die Frage auf, ob Ladesäulen auch eichrechtskonform sein müssen, wenn die Ladevorgänge nicht kostenpflichtig abgerechnet werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, wofür das Eichgesetz bei Ladestationen eingeführt wurde, welche Vorteile es bietet und ab wann eichrechtskonformes Laden verpflichtend ist.
Inhaltsverzeichnis

Was ist Eichrechtskonformität?

Das Mess- und Eichgesetz legt im deutschen Recht fest, welche Anforderungen Messgeräte wie z.B. Waagen, Zähler, Verpackungseinheiten, Zapfsäulen und auch Stromzähler zu erfüllen haben. Messgegenstände, die nicht eichrechtskonform sind, dürfen nicht für den kommerziellen Gebrauch verwendet werden. Das bedeutet, es muss gewährleistet sein, dass Abgabemengen immer dem tatsächlichen Maß entsprechen. Kurz gesagt: Stromzähler müssen geeicht sein, damit eine kWh auch tatsächlich immer einer kWh entspricht. Dies ist ganz im Sinne der Verbraucher, da sie sich so auf eichrechtskonforme Ladestationen und deren maßgenaue Stromabgabe verlassen können.

Da Ladestationen für Elektroautos Strom abgeben und einen Zähler besitzen, müssen diese seit 01. April 2019 gemäß der EU-Richtlinie 2014/94/EU ebenfalls den strengen Anforderungen des Mess- und Eichgesetzes entsprechen, sofern der abgegebene Strom abgerechnet werden soll.

Die eichrechtliche Zertifizierung wird durch die Baumusterprüfbescheinigung ausgewiesen. Das Zertifizierungsverfahren wird z.B. durch staatliche Institutionen wie die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig (PTB) sichergestellt. Auch private Einrichtungen, wie der Verband der Ingenieure (VDI), zertifizieren die Eichrechtskonformität.

Warum ist die Eichrechtskonformität so wichtig?

Eichrechtskonforme Ladestationen bieten für die Nutzer Zuverlässigkeit, Sicherheit, Transparenz und eine sorgenfreie Abrechnung. Das war nicht immer so – für Nutzer war bisher oftmals nicht direkt ersichtlich zu welchen Konditionen sie laden.

Der Verbrauch und die Kosten zeigten sich erst bei der Abbuchung vom Bankkonto oder der Ladekarte. Bis dahin herrschte teilweise Unklarheit bei den Nutzern über die tatsächlichen Kosten. Hinzu kamen unterschiedliche Abrechnungsformen wie Laden zum Pauschalbetrag, Bezahlung pro Lademinute oder die Kombination aus beidem. Mit der Eichrechtskonformität nimmt die Verwirrung bei den Nutzern ein Ende und die Anbieter müssen den Stromverbrauch eichrechtskonform, kilowattstunden-genau abrechnen.

Was sind die Vorteile?

Eichrechtskonformes Laden hat folgende Vorteile:

Transparenz für Nutzer der Ladestationen

Grundsätzlich gilt das Prinzip der Nachvollziehbarkeit beim Ladevorgang. Das Eichrecht gibt vor, dass die Strommesswerte integer, authentisch und vollständig sein müssen. Das heißt, die Nutzer müssen immer wissen, wie viele kWh in einem konkret angegebenen Zeitraum geladen wurden, zu welchem Zeitpunkt der Ladevorgang gestartet und beendet wurde und welcher Zähler gemessen hat.

kWh-scharfe Abrechnung des geladenen Stroms

Mit einer eichrechtskonformen Ladestation kann kilowattstundengenau abgerechnet werden, denn die geladene Strommenge entspricht durch die Eichung der angegebenen Abgabemenge.

Förderfähigkeit der Ladeinfrastruktur

Die meisten Förderprogramme für Ladeinfrastruktur setzen voraus, dass die Ladestationen eichrechtskonform sind. Um also Förderungen wie LINOx BW oder die Ladeinfrastruktur vor Ort zu erhalten und damit die Anschaffungs- und Betriebskosten enorm zu reduzieren, ist die Eichrechtskonformität der Ladestationen wichtig!

Ist Eichrechtskonformität Pflicht?

Einordnung in den Fuhrpark-Kontext

Kostenloses Laden

Beim Laden der eigenen Flotten- und Dienstfahrzeuge und wenn Ihre Mitarbeitende die Möglichkeit haben kostenlos am Arbeitsplatz zu laden, wird keine eichrechtskonforme Ladestation benötigt. Gleiches gilt auch, wenn die Versteuerung des geldwerten Vorteils wieder greift. Ein MID-zertifiziertes Messsystem (Measurements Instruments Directive) ist vollkommen ausreichend.

Kostenpflichtiges Laden

Anders gestaltet sich dieser Fall, wenn der Mitarbeiter das Laden beim Arbeitgeber seines privaten Elektrofahrzeugs bezahlen muss. Dann muss diese Ladesäule den Anforderungen des Eichrechts genügen. Ist das Laden für Besucher oder Kunden kostenpflichtig, muss auch hier die Ladeinfrastruktur dem Eichrecht entsprechen.

Geldwerter Vorteil

Ermöglichen Arbeitgeber kostenloses Laden von E-Autos oder Hybridautos im Betrieb, fallen auf den Strom bis 2030 keine Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Voraussetzungen hierfür sind, dass die geldwerten Vorteile vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und dass der Ladevorgang an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers erfolgt. Ausgeschlossen ist der steuerliche Vorteil bei Gehaltsverzicht oder -umwandlungen.

Welche Ladestationen betrifft das Eichrecht?

Im Wesentlichen gilt die Eichpflicht für alle Ladestationen, ob AC- oder DC-Ladestation ist hierbei nicht relevant. Wichtig ist, dass Ladestationen mit Abrechnungsbackend geeicht sind. Im Bereich der DC-Ladeinfrastruktur gibt es bisher nur wenige Anbieter mit eichrechtskonformen Lösungen.

Wie kann man als Nutzer*in die geladene Strommenge überprüfen?

Die Überprüfung des geladenen Stromes ist bei einer eichrechtskonformen Ladestation sehr einfach. Sie zeigt die geladene Strommenge zuverlässig an und durch die Eichung ist der Messwert stets genau. Mittels der kWh-genauen Anzeige der geladenen Strommenge über ein Display am einsehbaren Stromzähler, ein Display an der Ladestation oder per Lade-App wissen Nutzer, wie viel sie geladen haben. Zudem können die Ladevorgänge und Kosten dauerhaft nachgewiesen und von Nutzern z.B. per App nachverfolgt werden.

Zusätzlich kann die geladene Strommenge mit der Transparenzsoftware der S.A.F.E. Initiative überprüft und somit auch die Abrechnung verifiziert werden. Hierbei wird der signierte Messwert aus der Messeinrichtung des Ladepunktes ausgelesen und mit dem Messwert in der Abrechnung abgeglichen.

Das Wichtigste auf einen Blick

Generell gilt in Deutschland: Jede Ladesäule, an der ein Ladevorgang vergütet wird, muss eichrechtskonform sein. Ladesäulen sind von der Eichpflicht ausgenommen, wenn der Strom an der Ladesäule verschenkt wird, beispielsweise, wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden kostenloses Laden ermöglichen möchten. Auch wenn die Versteuerung des geldwerten Vorteils greift, ist eine eichrechtskonforme Abrechnung nicht notwendig. Werden Ladevorgänge kostenpflichtig abgerechnet, wird eine eichrechtskonforme Ladestation benötigt.

Das Beste zum Schluss

Unsere ChargeHere-Ladelösung hat im April 2021 die Baumusterprüfbescheinigung erhalten und ist somit eichrechtskonform. Sie planen eichrechtskonforme Ladestationen in Ihrem Unternehmen und möchten mehr als 10 Ladepunkte installieren? Wir begleiten Sie gerne in die Elektromobilität. Wenn Sie Fragen zu unserer Ladelösung oder unserem Abrechnungsservice haben, wenden Sie sich gerne an uns.

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