Förderung Ladeinfrastruktur 2024: Der Förderleitfaden für Ladesäulen

So finden Sie garantiert die richtige Förderung für Ihr Projekt

Um die Mobilitätswende zu voranzutreiben, ist der weitere Ausbau von Ladeinfrastruktur essenziell. Dieser wird durch eine Vielzahl von Förderprogrammen unterstützt. Bei all den vielfältigen Förderangeboten kann man jedoch schnell den Überblick verlieren. Welche Förderung gibt es aktuell und von welchen Förderprogrammen können Sie als Unternehmen profitieren? Wir geben Ihnen einen besseren Überblick darüber, wie Sie die passende Förderung für Ihr Unternehmen finden und welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind.

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Die aktuellsten Förderprogramme 2024

Charge@BW

2.500 € pro Ladepunkt für öffentlich zugängliche Ladestationen (mehr zu Charge@BW)

progres.nrw

Bis zu 40 % Förderzuschuss für Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen (mehr zu progres.nrw)

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern

10.000 bis 100.000 € Förderung pro Schnellladepunkt oder Netzanschluss für Unternehmen mit Sitz in Bayern. (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)

Truck-Charge@BW (Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge)

Förderzuschuss bis zu 40 % für KMU und 20 % für Großunternehmen für neue Ladeinfrastruktur, inklusive Netzanschluss. (BW-e-Nutzfahrzeuge | L-Bank)

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Der große Förder-Check: WER, WAS, WIE VIEL?

Alle wichtigen Details zu den aktuellen Förderungen auf einen Blick

Charge@BW

Was wird gefördert?

Kauf, Installation, Leasing, Miete oder Contracting von neuer, öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg.

Wer wird gefördert?

Unternehmen, Kommunen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs).

Welche Voraussetzungen gibt es?

Wie viel wird gefördert?

Zur offiziellen Webseite geht es hier:

progress.nrw

Was wird gefördert?

Beschaffung, Errichtung und Netzanschluss von neuer, nicht-öffentlicher Ladeinfrastruktur in NRW.

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Wie viel wird gefördert?

Zur offiziellen Webseite geht es hier:

Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern

Was wird gefördert?

Beschaffung, Errichtung oder Modernisierung von stationärer, nicht öffentlich zugänglicher DC-Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im Straßengüterverkehr in Bayern, inklusive Netzanschluss.

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Bayern, die im Gütertransport tätig sind.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Wie viel wird gefördert?

Zur offiziellen Webseite geht es hier:

Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge (Truck-Charge@BW)

Was wird gefördert?

Beschaffung, Installation und Erweiterung neuer stationärer nicht-öffentlich und öffentlich zugänglicher Ladepunkte in Baden-Württemberg für Elektronutzfahrzeuge, inklusive Netzanschluss.

Wer wird gefördert?

Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Wie viel wird gefördert?

Zur offiziellen Webseite geht es hier:
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Deutschlandweite Förderungen

Anlaufstellen für Bundesweite Förderprogramme

Fördermöglichkeiten für Ladeinfrastruktur gibt es sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene. Um aktuelle Informationen zu den anstehenden Förderprogrammen auf Bundesebene zu erhalten, statten Sie doch einmal folgenden Seiten einen Besuch ab:

NowGmbH

Die Nationale Organisation für Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NowGmbH) ist eine bundeseigene GmbH, die sich auf die Förderung emissionsfreier Technologien und nachhaltiger Mobilität spezialisiert hat. Sie arbeitet im Auftrag der Bundesministerien und koordiniert Förderprogramme in den Bereichen Energieversorgung, Batterien sowie Ladeinfrastruktur. Im Förderfinder der Website befindet sich eine Übersicht aller vergangenen sowie anstehenden Förderprojekte.

Nationale Leitstelle für Ladeinfrastruktur

In Zusammenarbeit mit dem BMDV und der NowGmbH koordiniert und fördert die Nationale Leitstelle für Ladeinfrastruktur den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Aktuell laufende Förderprogramme finden Sie hier.

Projektträger Jülich

Der Schwerpunkt des Projektträgers Jülich liegt im Forschungs- und Innovationsmanagement, um Auftraggeber in Bundes- und Landesministerien sowie die Europäische Kommission bei der Umsetzung ihrer Förderziele zu unterstützen. Aktuell laufende Förderprogramme finden Sie hier.

Investitionen für grüne Verkehrsprojekte

Das Förderprogramm “Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante” bietet Darlehen für Investitionen in grüne Verkehrsprojekte. Die KfW Bankengruppe fördert Maßnahmen im Bereich der Mobilität, die dem Klimaschutz dienen, wie klimafreundliche Fahrzeuge für Personen- und Güterbeförderung, Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr sowie nachhaltige IKT für Mobilität. Darlehen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken, mit einem Mindestbetrag von 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Konditionen sind individuell gestaltbar und die Laufzeit beträgt mindestens 4 Jahre. Anträge werden über die Hausbank an die KfW gestellt.

Das Förderprogramm “Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante” der KfW Bankengruppe bietet Darlehen für Investitionen in grüne Verkehrsprojekte und Klimaschutzmaßnahmen im Mobilitätssektor in Deutschland. Finanziert werden können klimafreundliche Fahrzeuge für Personen- und Güterbeförderung, Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr sowie nachhaltige IKT für Mobilität. Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden, mit einem Höchstbetrag von 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 30 Jahre betragen, mit der Möglichkeit von bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Anträge sind über die Hausbank zu stellen und können mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.

Nachhaltige Mobilität im Betrieb

Das Förderprogramm “Betriebliches Mobilitätsmanagement” des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bietet bundesweit Zuschüsse für Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität in Betrieben, Unternehmen, Kommunen und anderen Organisationen.

Es gibt drei Förderschwerpunkte:
• Innovationsförderung für neue Konzepte mit Demonstrationscharakter.
• Breitenförderung für effektive Standardmaßnahmen mit breiter Wirkung.
• Initialförderung für die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte, unterstützt durch geprüfte Berater.

Die Förderhöhe variiert je nach Schwerpunkt, mit einer Bagatellgrenze von 200.000 Euro für Innovationsförderung, einem Höchstbetrag von 60.000 Euro für Breitenförderung und bis zu 5.000 Euro für Initialberatung. Das Antragsverfahren ist je nach Schwerpunkt ein- oder zweistufig und erfolgt über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) mittels des elektronischen Antragssystems easy-Online.

Das Investitionsprogramm der EU

Das InvestEU-Programm (2021–2027) bietet langfristige Finanzierungsmittel in Form von Bürgschaften, Darlehen und Garantien. Es richtet sich an Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Verbände bundesweit und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu stärken, nachhaltiges Wachstum zu fördern, wissenschaftlich-technischen Fortschritt zu unterstützen, Kapitalmärkte zu integrieren und die wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Krise zu unterstützen. Das Programm umfasst den InvestEU-Fonds, eine Beratungsplattform und ein Portal. Durchführungspartner können sich mit ihren Projekten an den Investitionsausschuss wenden, während andere Teilnehmer über teilnehmende Finanzinstitute und deren Produkte gefördert werden.

Förderungen nach Bundesland

Anlaufstellen für Landesweite Förderprogramme

Neben den Förderprogrammen des Bundes gibt es auch zahlreiche Förderprojekte innerhalb der Bundesländer. Hier lohnt es sich bei den entsprechenden Ministerien des Landes zu informieren. Zu diesen gehören:

Viele Bundesländer haben eigene Reiter auf ihren Webseiten über das Thema Elektromobilität erstellt, in denen ausreichende Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten bereitgestellt werden. Auch hier finden sich regelmäßig laufende Förderprogramme:

Spezifische Förderprogramme nach Bundesland

Der Schwabe spart einfach gerne! Das Förderprogramm Charge@BW unterstützt Unternehmen, Kommunen und Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Anschaffung und Installation von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Der Fördersatz beträgt einheitlich 40 Prozent bis maximal 2.500 Euro pro Ladeplatz. Anträge können über das Landesportal unter www.l-bank.de gestellt werden. Das Programm läuft bis Ende 2024.

Servus, kennen Sie das Förderprogramm des größten Bundesland Deutschlands? In Bayern wird 2024 nicht-öffentliches Laden für den E-Straßengüterverkehr gefördert. Zudem läuft das Förderprogramm 2.0 für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur voraussichtlich bis Ende 2024. Anträge sind über das Bayerische Landesportal unter https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/ladeinfrastruktur/ möglich.

Hömma! Im Pott wird och unterstützt! In NRW können Privatpersonen, die Wohnungen vermieten, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Freiberufler und Einzelunternehmer pro Ladepunkt einen Zuschuss von 1.000 Euro bzw. 1.500 Euro in Kombination mit einer neuen PV-Anlage erhalten. Das Programm “progres.nrw – Emissionsarme Mobilität” läuft bis Ende 2024. Anträge können online unter https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-umsetzungskonzepten-elektromobilitaet gestellt werden.

Nicht nur Klöße und Rostbratwurst – In Thüringen wird auch gefördert! Kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen können Förderung für die Installation von Ladeinfrastruktur sowie elektrische Pufferspeicher erhalten. Es sind Zuschüsse bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich. Das Programm Solar Invest läuft bis Ende 2024. Anträge sind bei der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de einzureichen.

Dibbelabbes und Schaales? Was wir als Reibekuchen verstehen, ist eine Spezialität aus La Sarre – dem Sauerland. Eine weitere Spezialität ist das Förderprogramm “Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe“. Das Programm bietet Zuschüsse für Investitionen in alternative Antriebe im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Förderfähig sind Maßnahmen wie der Aufbau von Lade- und Tankinfrastrukturen für emissionsfreie Fahrzeuge, Wasserstoff-Elektrolyseanlagen, Grundstückserwerb für Infrastruktur, Schulungen für Personal und Investitionen in digitale Infrastruktur sowie innovative Projekte mit Modellcharakter. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und kann bis zu 100% der Kosten decken, mit einer maximalen Fördersumme von 1 Million Euro pro Antragsteller. Förderberechtigt sind Kommunen, Unternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen im Saarland. Anträge sind vor Maßnahmenbeginn an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu richten.

Fast in Dänemark, aber immer noch in Deutschland: Das Förderprogramm “Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II” in Schleswig-Holstein bietet Unternehmen Zuschüsse für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Gefördert wird die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen sowie nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, die einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leistet. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Leistung der Ladepunkte und kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, mit einem Maximalbetrag von 30.000 Euro pro Ladepunkt bei einer Leistung von mindestens 100 kW. Anträge sind vor Maßnahmenbeginn über das Online-Antragsportal an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) zu richten.

„Berlin, Berlin, es wird gefördert in Berlin!“. Das Förderprogramm “Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)” unterstützt Unternehmen in Berlin bei der Umstellung auf Elektromobilität. Es bietet Zuschüsse für Beratungen, den Kauf und das Leasing von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, die Errichtung von Ladeinfrastruktur sowie für Maßnahmen des betrieblichen Mobilitätsmanagements.
Die Förderung umfasst:

Anträge sind elektronisch an die IBB Business Team GmbH zu richten.

Der Fläming, der Harz, das Saale-Unstrut-Gebiet – „Sassen-Anholt“ ist von vielfältigen Landschaften geprägt. Und auch zwei tolle Förderprogramme kann man hier bestaunen.

Das Förderprogramm “Sachsen-Anhalt ENERGIE” unterstützt Unternehmen in Sachsen-Anhalt bei der Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien. Es bietet Zuschüsse für gebäudebezogene und nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen, Installation von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energie, Anbindung an Fernwärme/-kälte, Bau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Digitalisierung des Gebäudes, Gründächer und Regenwassernutzung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50% der Ausgaben für kleine, 35% für mittlere und 20% für große Unternehmen, maximal jedoch 1 Million Euro je Unternehmen. Anträge sind vor Projektbeginn über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.

Das Förderprogramm “Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt” bietet Zuschüsse für den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur. Es unterstützt die Beschaffung und Errichtung von Normal- und Schnellladepunkten sowie die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung bestehender Ladeinfrastruktur und den Netzanschluss an das Nieder- und Mittelspannungsnetz. Förderfähig sind auch Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 2.500 Euro für Normalladepunkte, bis zu 10.000 Euro für Schnellladepunkte unter 100 kW, bis zu 20.000 Euro für Schnellladepunkte ab 100 kW, bis zu 10.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und bis zu 100.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz, jeweils maximal 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt über separate Förderaufrufe mit festgelegten Stichtagen. Anträge sind an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH) zu richten.

Ganze 42% der Fläche Hessens sind mit Wald bewachsen. Und damit ist es das waldreichste Bundesland der Welt. Was unseren Wäldern gut tut? Ganz genau, eine nachhaltige Mobilität und mehr Investitionen in innovative Projekte!

Hier gibt es nun zwei tolle Förderprogramme zu entdecken:

Das Förderprogramm “Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen” in Hessen unterstützt innovative Projekte in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität mit dem Ziel, den Logistikstandort zu stärken und die Elektrifizierung des Verkehrs zu fördern. Es werden Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur gefördert. Die Zuschusshöhe variiert je nach Einrichtungstyp und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Das Antragsverfahren ist zweistufig, beginnend mit einer Projektskizze, die je nach Bereich an die entsprechende Institution gerichtet wird. Bei positiver Bewertung folgt eine Aufforderung zur Antragstellung bei der HA Hessen Agentur GmbH.

Das Förderprogramm “EFRE-Förderrichtlinie 21+” in Hessen bietet Zuschüsse für Projekte, die einen innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandel sowie den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft fördern. Die Förderung umfasst eine Vielzahl von Bereichen, darunter Forschung und Entwicklung in Unternehmen, Pilot- und Demonstrationsvorhaben, produktionsintegrierten Umweltschutz, Wissens- und Technologietransfer, Forschungsinfrastruktur, Investitionen in KMU, Unternehmertum, Berufsbildung, Wärmenetze, Abwärmenutzung und umweltfreundliche urbane Mobilität. Die EFRE-Mittel decken grundsätzlich 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge sind über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu stellen.

Und Sie denken: nur in diesen Bundesländern wird gefördert? Aber das stimmt ja gar nicht! Schauen Sie einfach mal HERE vorbei und informieren Sie sich über die verschiedenen bundesweiten Förderprogramme.

Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?

Oftmals bestehen spezifische Voraussetzungen, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können. Folgende Bedingungen gelten nicht für alle Förderprogramme, können dennoch als oft eingesetzte Spieler betrachtet werden.

Strom aus erneuerbaren Energien

Inzwischen stellen viele Förderangebote die Bedingung, dass die Ladeinfrastruktur entweder mit erneuerbarer Energie oder durch nachweislich eigens produzierten Strom des Unternehmens betrieben wird.

Ladepunkte öffentlich zugänglich

Die Inanspruchnahme mancher Förderungen erfordert die Verfügbarkeit eines öffentlich zugänglichen Ladeparks. Dabei müssen die Ladepunkte nicht 24/7 für die Allgemeinheit zugänglich sein. Die Definition von öffentlich zugänglich kann hierbei variieren. Eingeschränkte Öffnungszeiten sind daher kein Kriterium für die Beurteilung, ob ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich zu bewerten ist.

Fristen & Fördersumme

Die Antragstellung für Fördermittel unterliegt häufig vorgegebenen Fristen, die sorgfältig beachtet werden müssen. Zusätzlich ist die zur Verfügung stehende Gesamtfördersumme oft begrenzt, daher lohnt es sich, zeitnah einen Antrag einzureichen.

Was genau gefördert wird

Beachten Sie, was der genaue Gegenstand der Förderung ist. Oft geht es nicht nur um die Ladestation selbst, sondern beispielsweise um die Kombination aus Ladestation und Elektrofahrzeug oder auch um die ausschließlichen Vorbereitungen für die Installation der Ladelösung.

SO FUNKTIONIERT’S

Wie stelle ich einen Förderantrag?

Oftmals bestehen spezifische Voraussetzungen, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können. Folgende Bedingungen gelten nicht für alle Förderprogramme, können dennoch als oft eingesetzte Spieler betrachtet werden.

Alle Dokumente parat?

Prüfen Sie, welche Dokumente für Ihren Förderantrag eingereicht werden müssen, wie beispielsweise auch die sogenannte De-minimus-Erklärung.

Bereit für den Förderantrag?

Antrag zur Förderung elektronisch ausfüllen und unterschreiben. Die Einreichung erfolgt meinst über ein vorgesehenes Portal oder per Mail.

Schon bei der Post gewesen?

Oftmals müssen die Dokumente auch postalisch eingereicht werden. Planen Sie also hierfür genügend Zeit ein.

Daumen hoch

Vollständig und fristgerecht abgeschickt?

Nun heißt es: Warten auf Genehmigung!

Wichtig: Stellen Sie den Förderantrag vor der Beauftragung Ihrer Ladelösung

Bevor Sie mit der Umsetzung beginnen, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie Ihren Förderantrag eingereicht haben. Erst nach der erfolgreichen Genehmigung sind Sie berechtigt, die Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf die Förderung.

Fünf Tipps für einen erfolgreichen Förderantrag

Fazit und Förderausblick

Auch wenn einige Förderprogramme wie der KfW-Zuschuss 442 für private Wallboxen 2024 nicht fortgesetzt werden, gibt es weiterhin vielfältige Möglichkeiten, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland zu fördern. Insbesondere auf Landes- und kommunaler Ebene sowie bei Energieversorgern bestehen attraktive Zuschüsse für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und teilweise auch Privatpersonen. Um die ambitionierten Ziele der Bundesregierung zu erreichen, bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte zu errichten, bleiben Förderprogramme auch in den kommenden Jahren ein wichtiges Instrument. Interessenten sollten sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten in ihrer Region informieren, die Voraussetzungen prüfen und die Anträge sorgfältig und rechtzeitig stellen. Mit den richtigen Fördermitteln und einer guten Vorbereitung steht dem Ausbau der eigenen Ladeinfrastruktur nichts mehr im Wege.

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Ihr Ansprechpartner

Robin Zacherl - ChargeHere Technischer Vertrieb

Robin Zacherl

Business Development bei ChargeHere