Förderung Ladeinfrastruktur 2024: Der Förderleitfaden für Ladesäulen
So finden Sie garantiert die richtige Förderung für Ihr Projekt
Um die Mobilitätswende zu voranzutreiben, ist der weitere Ausbau von Ladeinfrastruktur essenziell. Dieser wird durch eine Vielzahl von Förderprogrammen unterstützt. Bei all den vielfältigen Förderangeboten kann man jedoch schnell den Überblick verlieren. Welche Förderung gibt es aktuell und von welchen Förderprogrammen können Sie als Unternehmen profitieren? Wir geben Ihnen einen besseren Überblick darüber, wie Sie die passende Förderung für Ihr Unternehmen finden und welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind.
Die aktuellsten Förderprogramme 2024
Charge@BW
2.500 € pro Ladepunkt für öffentlich zugängliche Ladestationen (mehr zu Charge@BW)
progres.nrw
Bis zu 40 % Förderzuschuss für Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen (mehr zu progres.nrw)
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern
10.000 bis 100.000 € Förderung pro Schnellladepunkt oder Netzanschluss für Unternehmen mit Sitz in Bayern. (Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie)
Truck-Charge@BW (Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge)
Förderzuschuss bis zu 40 % für KMU und 20 % für Großunternehmen für neue Ladeinfrastruktur, inklusive Netzanschluss. (BW-e-Nutzfahrzeuge | L-Bank)
Alle wichtigen Details zu den aktuellen Förderungen auf einen Blick
Charge@BW
Was wird gefördert?
Kauf, Installation, Leasing, Miete oder Contracting von neuer, öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in Baden-Württemberg.
Wer wird gefördert?
Unternehmen, Kommunen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs).
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Standort in Baden-Württemberg
- Betrieb für mindestens 3 Jahre
- Mindestens 5.500 € Fördersumme
- Ladepunkte müssen innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung in Betrieb genommen werden
- Ladeinfrastruktur muss werktags (Mo-Sa) mindestens 12 Stunden täglich zugänglich sein
Wie viel wird gefördert?
- Bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben
- Maximal 2.500 € pro Ladepunkt
progress.nrw
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Nicht öffentlich zugänglich für externe Nutzer
- Strom aus erneuerbaren Energien, idealerweise vor Ort erzeugt
- Betrieb der Ladeinfrastruktur für mindestens 5 Jahre
- Mindestens 350 € Fördersumme
Wie viel wird gefördert?
- Bis zu 40 % der Kosten pro Ladepunkt
Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Ladepunkte müssen CCS-Stecker (Combo für DC-Laden) oder leistungsstärkere EU-Norm-Stecker (z. B. MCS für Megawatt-Laden) haben
- Ladeinfrastruktur ist nicht öffentlich zugänglich
- Ladepunkte müssen innerhalb von 18 Monaten nach Antragstellung in Betrieb genommen werden
- Ladeinfrastruktur muss mindestens drei Jahre lang betrieben werden
Wie viel wird gefördert?
- Pro Ladepunkt: 10.000 € (< 100 kW) bis 100.000 € (≥ 500 kW)
- Netzanschluss: 10.000 € (Niederspannungsnetz) bis 100.000 € (Mittel-/Hochspannungsnetz)
- Maximale Zuwendungssumme: 250.000 € pro Antrag/ Ladeort, 500.000 € pro Antragsteller
Ladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge (Truck-Charge@BW)
Was wird gefördert?
Beschaffung, Installation und Erweiterung neuer stationärer nicht-öffentlich und öffentlich zugänglicher Ladepunkte in Baden-Württemberg für Elektronutzfahrzeuge, inklusive Netzanschluss.
Wer wird gefördert?
Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Welche Voraussetzungen gibt es?
- Ladeinfrastruktur muss mit erneuerbarem Strom versorgt werden, idealerweise vor Ort erzeugt
- Ladeinfrastruktur muss rechtlichen Anforderungen entsprechen
- Mindestens 3 Jahre Betrieb am definierten Ort in Baden-Württemberg
- Ladeinfrastruktur muss mindestens drei Jahre lang betrieben werden
- Ladepunkte müssen innerhalb von 18 Monaten nach Antragstellung in Betrieb genommen werden
- Mindestens 50.000 € Fördersumme
Wie viel wird gefördert?
- 40 % Förderung für KMU
- 20 % für Großunternehmen
- Maximal 25.000 € pro Schnellladepunkt
- Maximal 50.000 € pro Netzanschluss
Anlaufstellen für Bundesweite Förderprogramme
NowGmbH
Die Nationale Organisation für Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie (NowGmbH) ist eine bundeseigene GmbH, die sich auf die Förderung emissionsfreier Technologien und nachhaltiger Mobilität spezialisiert hat. Sie arbeitet im Auftrag der Bundesministerien und koordiniert Förderprogramme in den Bereichen Energieversorgung, Batterien sowie Ladeinfrastruktur. Im Förderfinder der Website befindet sich eine Übersicht aller vergangenen sowie anstehenden Förderprojekte.
Nationale Leitstelle für Ladeinfrastruktur
In Zusammenarbeit mit dem BMDV und der NowGmbH koordiniert und fördert die Nationale Leitstelle für Ladeinfrastruktur den Ausbau von Ladeinfrastruktur. Aktuell laufende Förderprogramme finden Sie hier.
Projektträger Jülich
Der Schwerpunkt des Projektträgers Jülich liegt im Forschungs- und Innovationsmanagement, um Auftraggeber in Bundes- und Landesministerien sowie die Europäische Kommission bei der Umsetzung ihrer Förderziele zu unterstützen. Aktuell laufende Förderprogramme finden Sie hier.
Investitionen für grüne Verkehrsprojekte
Das Förderprogramm “Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Individualvariante” bietet Darlehen für Investitionen in grüne Verkehrsprojekte. Die KfW Bankengruppe fördert Maßnahmen im Bereich der Mobilität, die dem Klimaschutz dienen, wie klimafreundliche Fahrzeuge für Personen- und Güterbeförderung, Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr sowie nachhaltige IKT für Mobilität. Darlehen können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken, mit einem Mindestbetrag von 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Konditionen sind individuell gestaltbar und die Laufzeit beträgt mindestens 4 Jahre. Anträge werden über die Hausbank an die KfW gestellt.
Das Förderprogramm “Investitionskredit Nachhaltige Mobilität – Standardvariante” der KfW Bankengruppe bietet Darlehen für Investitionen in grüne Verkehrsprojekte und Klimaschutzmaßnahmen im Mobilitätssektor in Deutschland. Finanziert werden können klimafreundliche Fahrzeuge für Personen- und Güterbeförderung, Infrastruktur für klimafreundlichen Verkehr sowie nachhaltige IKT für Mobilität. Es können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden, mit einem Höchstbetrag von 50 Millionen Euro pro Vorhaben. Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 30 Jahre betragen, mit der Möglichkeit von bis zu 5 tilgungsfreien Anlaufjahren. Anträge sind über die Hausbank zu stellen und können mit anderen Fördermitteln kombiniert werden.
Nachhaltige Mobilität im Betrieb
Das Förderprogramm “Betriebliches Mobilitätsmanagement” des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) bietet bundesweit Zuschüsse für Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität in Betrieben, Unternehmen, Kommunen und anderen Organisationen.
Es gibt drei Förderschwerpunkte:
• Innovationsförderung für neue Konzepte mit Demonstrationscharakter.
• Breitenförderung für effektive Standardmaßnahmen mit breiter Wirkung.
• Initialförderung für die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte, unterstützt durch geprüfte Berater.
Die Förderhöhe variiert je nach Schwerpunkt, mit einer Bagatellgrenze von 200.000 Euro für Innovationsförderung, einem Höchstbetrag von 60.000 Euro für Breitenförderung und bis zu 5.000 Euro für Initialberatung. Das Antragsverfahren ist je nach Schwerpunkt ein- oder zweistufig und erfolgt über das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) mittels des elektronischen Antragssystems easy-Online.
Das Investitionsprogramm der EU
Das InvestEU-Programm (2021–2027) bietet langfristige Finanzierungsmittel in Form von Bürgschaften, Darlehen und Garantien. Es richtet sich an Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Verbände bundesweit und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft zu stärken, nachhaltiges Wachstum zu fördern, wissenschaftlich-technischen Fortschritt zu unterstützen, Kapitalmärkte zu integrieren und die wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Krise zu unterstützen. Das Programm umfasst den InvestEU-Fonds, eine Beratungsplattform und ein Portal. Durchführungspartner können sich mit ihren Projekten an den Investitionsausschuss wenden, während andere Teilnehmer über teilnehmende Finanzinstitute und deren Produkte gefördert werden.
Anlaufstellen für Landesweite Förderprogramme
Neben den Förderprogrammen des Bundes gibt es auch zahlreiche Förderprojekte innerhalb der Bundesländer. Hier lohnt es sich bei den entsprechenden Ministerien des Landes zu informieren. Zu diesen gehören:
- Das Ministerium für Verkehr
- Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz und Energie
- Das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar- und Verbraucherschutz
- Das Ministerium für Infrastruktur
Viele Bundesländer haben eigene Reiter auf ihren Webseiten über das Thema Elektromobilität erstellt, in denen ausreichende Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten bereitgestellt werden. Auch hier finden sich regelmäßig laufende Förderprogramme:
- Elektromobilität Baden-Württemberg
- Elektromobilität Bayern
- Elektromobilität Berlin/Brandenburg
- Elektromobilität Hamburg
- Elektromobilität Hessen
- Elektromobilität Mecklenburg-Vorpommern
- Elektromobilität Niedersachsen
- Elektromobilität NRW
- Elektromobilität Rheinland-Pfalz
- Elektromobilität Saaraland
- Elektromobilität Sachsen
- Elektromobilität Schleswig-Holstein
Spezifische Förderprogramme nach Bundesland
Ladesäulen-Förderung Baden-Württemberg
Der Schwabe spart einfach gerne! Das Förderprogramm Charge@BW unterstützt Unternehmen, Kommunen und Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Anschaffung und Installation von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Der Fördersatz beträgt einheitlich 40 Prozent bis maximal 2.500 Euro pro Ladeplatz. Anträge können über das Landesportal unter www.l-bank.de gestellt werden. Das Programm läuft bis Ende 2024.
Ladesäulen-Förderung Bayern
Servus, kennen Sie das Förderprogramm des größten Bundesland Deutschlands? In Bayern wird 2024 nicht-öffentliches Laden für den E-Straßengüterverkehr gefördert. Zudem läuft das Förderprogramm 2.0 für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur voraussichtlich bis Ende 2024. Anträge sind über das Bayerische Landesportal unter https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/ladeinfrastruktur/ möglich.
Ladesäulen-Förderung NRW
Hömma! Im Pott wird och unterstützt! In NRW können Privatpersonen, die Wohnungen vermieten, Wohnungseigentumsgemeinschaften, Freiberufler und Einzelunternehmer pro Ladepunkt einen Zuschuss von 1.000 Euro bzw. 1.500 Euro in Kombination mit einer neuen PV-Anlage erhalten. Das Programm “progres.nrw – Emissionsarme Mobilität” läuft bis Ende 2024. Anträge können online unter https://www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderprogramme-fuer-klimaschutz-und-energiewende/foerderbereiche/lademoeglichkeiten/foerderung-von-umsetzungskonzepten-elektromobilitaet gestellt werden.
Ladesäulen-Förderung Thüringen
Nicht nur Klöße und Rostbratwurst – In Thüringen wird auch gefördert! Kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen können Förderung für die Installation von Ladeinfrastruktur sowie elektrische Pufferspeicher erhalten. Es sind Zuschüsse bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich. Das Programm Solar Invest läuft bis Ende 2024. Anträge sind bei der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de einzureichen.
Ladesäulen-Förderung Saarland
Dibbelabbes und Schaales? Was wir als Reibekuchen verstehen, ist eine Spezialität aus La Sarre – dem Sauerland. Eine weitere Spezialität ist das Förderprogramm “Nachhaltige Mobilität im Saarland (NMOB) – Alternative Antriebe“. Das Programm bietet Zuschüsse für Investitionen in alternative Antriebe im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Förderfähig sind Maßnahmen wie der Aufbau von Lade- und Tankinfrastrukturen für emissionsfreie Fahrzeuge, Wasserstoff-Elektrolyseanlagen, Grundstückserwerb für Infrastruktur, Schulungen für Personal und Investitionen in digitale Infrastruktur sowie innovative Projekte mit Modellcharakter. Die Förderhöhe variiert je nach Maßnahme und kann bis zu 100% der Kosten decken, mit einer maximalen Fördersumme von 1 Million Euro pro Antragsteller. Förderberechtigt sind Kommunen, Unternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen im Saarland. Anträge sind vor Maßnahmenbeginn an das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz zu richten.
Ladesäulen-Förderung Schleswig-Holstein
Fast in Dänemark, aber immer noch in Deutschland: Das Förderprogramm “Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge II” in Schleswig-Holstein bietet Unternehmen Zuschüsse für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Gefördert wird die Errichtung von öffentlich zugänglichen Ladestationen sowie nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur, die einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende im Mobilitätssektor leistet. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Leistung der Ladepunkte und kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, mit einem Maximalbetrag von 30.000 Euro pro Ladepunkt bei einer Leistung von mindestens 100 kW. Anträge sind vor Maßnahmenbeginn über das Online-Antragsportal an die Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) zu richten.
Ladesäulen-Förderung Berlin
- Potenzial- und Realisierungsberatungen mit Zuschüssen bis zu 800 Euro bzw. 80% der Kosten bei einem Tagessatz von maximal 1.000 Euro.
- Anschaffung von elektrischen Nutzfahrzeugen und PKWs mit Zuschüssen bis zu 25% der Kosten, maximal 15.000 Euro pro Fahrzeug.
- Kauf von elektrischen Klein- und Leichtfahrzeugen sowie motorisierten Zweirädern mit Zuschüssen bis zu 30% bzw. 500 Euro pro Fahrzeug.
- Neuanschaffung und Umrüstung von E-Inklusionstaxis mit Zuschüssen bis zu 35% der Kosten, maximal 25.000 Euro pro Fahrzeug, und bis zu 15.000 Euro für Umbauten.
- Aufbau von Ladeinfrastruktur mit 50% Zuschuss der Gesamtkosten, bis zu 2.500 Euro pro AC-Ladepunkt und bis zu 30.000 Euro pro DC-Ladepunkt.
- Netzanschlusskosten werden ebenfalls mit 50% gefördert, bis zu 5.500 Euro bei Niederspannung und bis zu 55.000 Euro bei Mittelspannung pro Standort.
- Betriebliches Mobilitätsmanagement mit 50% der Netto-Investitionskosten, maximal 10.000 Euro.
Anträge sind elektronisch an die IBB Business Team GmbH zu richten.
Ladesäulen-Förderung Sachsen-Anhalt
Der Fläming, der Harz, das Saale-Unstrut-Gebiet – „Sassen-Anholt“ ist von vielfältigen Landschaften geprägt. Und auch zwei tolle Förderprogramme kann man hier bestaunen.
Das Förderprogramm “Sachsen-Anhalt ENERGIE” unterstützt Unternehmen in Sachsen-Anhalt bei der Durchführung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien. Es bietet Zuschüsse für gebäudebezogene und nicht gebäudebezogene Energieeffizienzmaßnahmen, Installation von Anlagen zur Erzeugung und Speicherung erneuerbarer Energie, Anbindung an Fernwärme/-kälte, Bau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Digitalisierung des Gebäudes, Gründächer und Regenwassernutzung. Die Förderhöhe beträgt bis zu 50% der Ausgaben für kleine, 35% für mittlere und 20% für große Unternehmen, maximal jedoch 1 Million Euro je Unternehmen. Anträge sind vor Projektbeginn über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.
Das Förderprogramm “Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Sachsen-Anhalt” bietet Zuschüsse für den Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur. Es unterstützt die Beschaffung und Errichtung von Normal- und Schnellladepunkten sowie die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung bestehender Ladeinfrastruktur und den Netzanschluss an das Nieder- und Mittelspannungsnetz. Förderfähig sind auch Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 2.500 Euro für Normalladepunkte, bis zu 10.000 Euro für Schnellladepunkte unter 100 kW, bis zu 20.000 Euro für Schnellladepunkte ab 100 kW, bis zu 10.000 Euro für den Anschluss an das Niederspannungsnetz und bis zu 100.000 Euro für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz, jeweils maximal 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt über separate Förderaufrufe mit festgelegten Stichtagen. Anträge sind an die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH) zu richten.
Ladesäulen-Förderung Hessen
Ganze 42% der Fläche Hessens sind mit Wald bewachsen. Und damit ist es das waldreichste Bundesland der Welt. Was unseren Wäldern gut tut? Ganz genau, eine nachhaltige Mobilität und mehr Investitionen in innovative Projekte!
Hier gibt es nun zwei tolle Förderprogramme zu entdecken:
Das Förderprogramm “Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen” in Hessen unterstützt innovative Projekte in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität mit dem Ziel, den Logistikstandort zu stärken und die Elektrifizierung des Verkehrs zu fördern. Es werden Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur gefördert. Die Zuschusshöhe variiert je nach Einrichtungstyp und kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Das Antragsverfahren ist zweistufig, beginnend mit einer Projektskizze, die je nach Bereich an die entsprechende Institution gerichtet wird. Bei positiver Bewertung folgt eine Aufforderung zur Antragstellung bei der HA Hessen Agentur GmbH.
Das Förderprogramm “EFRE-Förderrichtlinie 21+” in Hessen bietet Zuschüsse für Projekte, die einen innovativen, intelligenten und grünen wirtschaftlichen Wandel sowie den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft fördern. Die Förderung umfasst eine Vielzahl von Bereichen, darunter Forschung und Entwicklung in Unternehmen, Pilot- und Demonstrationsvorhaben, produktionsintegrierten Umweltschutz, Wissens- und Technologietransfer, Forschungsinfrastruktur, Investitionen in KMU, Unternehmertum, Berufsbildung, Wärmenetze, Abwärmenutzung und umweltfreundliche urbane Mobilität. Die EFRE-Mittel decken grundsätzlich 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Anträge sind über das Kundenportal der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) zu stellen.
Und Sie denken: nur in diesen Bundesländern wird gefördert? Aber das stimmt ja gar nicht! Schauen Sie einfach mal HERE vorbei und informieren Sie sich über die verschiedenen bundesweiten Förderprogramme.
Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?
Oftmals bestehen spezifische Voraussetzungen, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können. Folgende Bedingungen gelten nicht für alle Förderprogramme, können dennoch als oft eingesetzte Spieler betrachtet werden.
Strom aus erneuerbaren Energien
Inzwischen stellen viele Förderangebote die Bedingung, dass die Ladeinfrastruktur entweder mit erneuerbarer Energie oder durch nachweislich eigens produzierten Strom des Unternehmens betrieben wird.
Ladepunkte öffentlich zugänglich
Die Inanspruchnahme mancher Förderungen erfordert die Verfügbarkeit eines öffentlich zugänglichen Ladeparks. Dabei müssen die Ladepunkte nicht 24/7 für die Allgemeinheit zugänglich sein. Die Definition von öffentlich zugänglich kann hierbei variieren. Eingeschränkte Öffnungszeiten sind daher kein Kriterium für die Beurteilung, ob ein Ladepunkt als öffentlich zugänglich zu bewerten ist.
Fristen & Fördersumme
Die Antragstellung für Fördermittel unterliegt häufig vorgegebenen Fristen, die sorgfältig beachtet werden müssen. Zusätzlich ist die zur Verfügung stehende Gesamtfördersumme oft begrenzt, daher lohnt es sich, zeitnah einen Antrag einzureichen.
Was genau gefördert wird
Beachten Sie, was der genaue Gegenstand der Förderung ist. Oft geht es nicht nur um die Ladestation selbst, sondern beispielsweise um die Kombination aus Ladestation und Elektrofahrzeug oder auch um die ausschließlichen Vorbereitungen für die Installation der Ladelösung.
Wie stelle ich einen Förderantrag?
Oftmals bestehen spezifische Voraussetzungen, um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können. Folgende Bedingungen gelten nicht für alle Förderprogramme, können dennoch als oft eingesetzte Spieler betrachtet werden.
Alle Dokumente parat?
Bereit für den Förderantrag?
Schon bei der Post gewesen?
Oftmals müssen die Dokumente auch postalisch eingereicht werden. Planen Sie also hierfür genügend Zeit ein.
Vollständig und fristgerecht abgeschickt?
Nun heißt es: Warten auf Genehmigung!
Wichtig: Stellen Sie den Förderantrag vor der Beauftragung Ihrer Ladelösung
Bevor Sie mit der Umsetzung beginnen, ist es unbedingt erforderlich, dass Sie Ihren Förderantrag eingereicht haben. Erst nach der erfolgreichen Genehmigung sind Sie berechtigt, die Maßnahmen zur Umsetzung einzuleiten. Anderenfalls besteht kein Anspruch auf die Förderung.
Fünf Tipps für einen erfolgreichen Förderantrag
- Informieren Sie sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten und deren Voraussetzungen.
- Wählen Sie Ladestationen, die den technischen Anforderungen der Förderprogramme entsprechen.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Projekt die Förderkriterien erfüllt, z.B. hinsichtlich Zugänglichkeit oder Ökostromnutzung.
- Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig vor, wie z.B. Kostenvoranschläge, technische Datenblätter und Nachweise.
- Reichen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Projektbeginn ein und beachten Sie die Fristen der Förderprogramme.
Fazit und Förderausblick
Auch wenn einige Förderprogramme wie der KfW-Zuschuss 442 für private Wallboxen 2024 nicht fortgesetzt werden, gibt es weiterhin vielfältige Möglichkeiten, den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland zu fördern. Insbesondere auf Landes- und kommunaler Ebene sowie bei Energieversorgern bestehen attraktive Zuschüsse für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und teilweise auch Privatpersonen. Um die ambitionierten Ziele der Bundesregierung zu erreichen, bis 2030 eine Million öffentliche Ladepunkte zu errichten, bleiben Förderprogramme auch in den kommenden Jahren ein wichtiges Instrument. Interessenten sollten sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten in ihrer Region informieren, die Voraussetzungen prüfen und die Anträge sorgfältig und rechtzeitig stellen. Mit den richtigen Fördermitteln und einer guten Vorbereitung steht dem Ausbau der eigenen Ladeinfrastruktur nichts mehr im Wege.