Was wird laut CSR geregelt?
Umweltschutz
Maßnahmen zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks und zur Förderung nachhaltiger Ressourcenwirtschaft.
Soziale Verantwortung
Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen, Förderung von Diversität und Inklusion sowie Unterstützung von Gemeinschaften.
Wirtschaftliche Verantwortung
Schaffung langfristiger Werte und nachhaltiger Geschäftspraktiken.
Was muss alles in einen Nachhaltigkeitsbericht?
Ein Nachhaltigkeitsbericht dient dazu, die CSR-Aktivitäten eines Unternehmens transparent darzustellen. Mit der Aktualisierung der Berichterstattungsrichtlinien durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) im Jahr 2022 wurde die verbindliche Anwendung einheitlicher Standards eingeführt. Diese sollen die Nachhaltigkeitsberichterstattung von europäischen Unternehmen transparent und vergleichbar machen. Die aktualisierten Richtlinien folgen dem Prinzip der “doppelten Wesentlichkeit”,also der Wechselwirkung zwischen Unternehmen und Umwelt.
Das Prinzip der “Doppelten Wesentlichkeit”:
- Informationen darüber, wie die unternehmerische Aktivitäten Gesellschaft und Umwelt beeinflussen
- Informationen über die finanziellen Risiken und Chancen durch soziale und ökologische Themen für das Unternehmen
ESR-Standards:
- Allgemeine Anforderungen an die Erstellung und Darstellung (ESRS 1)
- Allgemeine Angaben: Verpflichtende Angaben und Informationen unabhängig vom jeweiligen Nachhaltigkeitsaspekt (ESRS 2)
- Umwelt: Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biologische Vielfalt und Ökosysteme, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E1-5)
- Soziales: Eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer (ESRS S1-4)
- Governance: Unternehmenspolitik (ESRS G1)
Wichtig ist: nicht alle Standards der Nachhaltigkeitsbereiche müssen in dem Nachhaltigkeitsbericht aufgegriffen werden. Stattdessen werden sie von dem Unternehmen auf ihre Wesentlichkeit bewertet und nachfolgend von einer unabhängigen, externen Stelle überprüft. Die Standarrads, welche dabei als wesentlich identifiziert werden, müssen gemeldet werden und unterliegen damit der Pflicht zur Berichterstattung. Identifiziert das Unternehmen bestimmte Standards als unwesentlich, muss eine detaillierte Erklärung über die Gründe des Ausschlusses erfolgen.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen ESRS: European Sustainability Reporting Standards (ESRS) | ClimatePartner
Grundlegende Qualitätsanforderungen bei der Datenerhebung:
- Relevanz: alle wesentlichen Themen sollten angegeben werden
- Wahrheitsgetreue Darstellung: Vollständigkeit, Neutralität, Korrektheit
- Überprüfbarkeit: Darstellung muss objektiv nachvollziehbar sein
- Verständlichkeit: klare und prägnante Darstellung
Wer ist von den Änderungen betroffen?
- Mitarbeiterzahl: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden
- Umsatzgrenze: Unternehmen, mit einem Umsatz von über 40 Millionen Euro
- Bilanzsumme: Unternehmen mit einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro
Ebenfalls berichtspflichtig sind Nicht-EU-Unternehmen mit signifikantem Umsatz in der EU und bestimmten Schwellenwerten. Durch die Ausweitung der Meldepflicht durch die CSRD wird die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen in der EU damit von 11.600 auf knapp 50.000 anstiegen.
Ab wann findet die CSRD Anwendung?
- Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen, ab Geschäftsjahr 2024.
- Große Unternehmen ab Geschäftsjahr 2025.
- Kleine und mittlere Unternehmen können die Anwendung bis Geschäftsjahr 2026 verschieben.
- Nicht-EU-Unternehmen ab Geschäftsjahr 2028.
Wie und warum sollte Elektromobilität in den Nachhaltigkeitsbericht integriert werden?
Klassifizierung von Emissionen in drei verschiedenen Scopes
Scope 1 – Direkte Emissionen
Scope 2 – Indirekte Emissionen aus bezogener Energie
Scope 3: Sonstige indirekte Emissionen
Wie reduziert Elektromobilität die Emissionen?
Senkung von Scope 1-Emissionen: Firmenflotte
Senkung von Scope 2-Emissionen: Ladeinfrastruktur mit Ökostrom
Senkung von Scope 3-Emissionen: Mitarbeitende & Kundenmobilität
Wie wird Elektromobilität in den Nachhaltigkeitsbericht integriert?
Auswirkungen der Elektromobilität auf die Umwelt:
Strategische Ausrichtung und Ziele bezüglich Elektromobilität:
Investitionen in Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur:
Informationen zum Elektrofahrzeuganteil im Fuhrpark:
Effektive Maßnahmen zur Nachhaltigkeit
Energiemanagement
- Energiemonitoring: Kontinuierliche Überwachung des Energieverbrauchs und Identifizierung von Einsparpotenzialen.
- Prozessoptimierung: Verbesserung von Produktions- und Betriebsprozessen zur Steigerung der Energieeffizienz.
- Einsatz energieeffizienter Technologien: Investition in moderne, energieeffiziente Maschinen und Anlagen.
PV-Laden
- Installierte PV-Kapazität: Angaben zur installierten Leistung und erzeugten Energiemenge.
- Nutzung der PV-Energie: Anteil der PV-Energie, der für das Laden von Elektroautos verwendet wird.
- Energieeinsparungen: Dokumentation der durch PV-Laden erzielten Energieeinsparungen und CO₂-Reduktionen.
- Integration in das Energiemanagementsystem: Beschreibung, wie die PV-Anlage in das bestehende Energiemanagementsystem integriert ist.
Lade- und Lastmanagement
- Intelligente Ladesteuerung: Steuerung der Ladezeiten, um Lastspitzen zu vermeiden und kostengünstige Ladezeiten zu nutzen.
- Lastmanagement: Koordination des Energieverbrauchs verschiedener Verbraucher, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
- Speichersysteme: Einsatz von Batteriespeichern zur Zwischenspeicherung von überschüssiger Energie und deren Nutzung während Lastspitzen.
- Softwarelösungen: Implementierung von Software zur Überwachung und Steuerung des Energieverbrauchs und der Ladeinfrastruktur.
Positive Effekte
- Reduzierung der Energiekosten: Senkung der Energiekosten durch effizientes Management von Lastspitzen und Nutzung von Niedrigtarifzeiten.
- Verbesserung der Netzstabilität: Beitrag zur Stabilisierung des Stromnetzes durch intelligentes Lastmanagement
- Nachhaltigkeitsziele: Unterstützung der Erreichung der unternehmensinternen Nachhaltigkeitsziele durch optimierte Energienutzung.
Fazit zum Nachhaltigkeitsbericht
Abschließend lässt sich festhalten, dass die neuen CSRD-Vorschriften einen Wendepunkt für die Berichterstattung von Unternehmen markieren. Mit dem Einbezug weiterer Unternehmen ab 2025 wird die Transparenz in Bezug auf unternehmerische Verantwortung und Nachhaltigkeit deutlich erhöht. Dabei stellt die Elektromobilität eine zentrale Rolle für die Nachhaltigkeit und eine effiziente Ressourcennutzung in Unternehmen dar. Durch den Einsatz von Elektrofahrzeugen und den Ausbau einer entsprechenden Ladeinfrastruktur können Unternehmen ihre CO₂-Emissionen deutlich reduzieren und somit maßgeblich zur Erreichung ihrer Nachhaltigkeitsziele beitragen. Durch innovative Ansätze, wie Energiemanagement und Photovoltaik-Laden, können sie sich nicht nur als Vorreiter im Umweltschutz positionieren, sondern gleichzeitig auch ihre Betriebseffizienz und den Mehrwert für Kunden und Mitarbeitende steigern.
Ein umfassender Nachhaltigkeitsbericht dient damit nicht nur der Transparenz, sondern auch der Vertrauensbildung bei allen Stakeholdern. Er unterstreicht die Ernsthaftigkeit, mit der das Unternehmen seine Verantwortung für die Umwelt und die Gesellschaft wahrnimmt und wird nicht nur künftig von Gesetzgebung, sondern zunehmend auch von Kunden, Geschäftspartnern und der Gesellschaft gefordert.
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