Bundesweite Förderung für Ladeinfrastruktur und E-Fahrzeuge

Förderung Ladestationen

Die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen in Deutschland steigt in den letzten Jahren kontinuierlich an. Bereits eine Million elektrisch betriebene Fahrzeuge bewegen sich auf den deutschen Straßen fort. Es wird erwartet, dass die Anzahl an Neuzulassungen von E-Autos auch im Jahr 2023 um 10 bis 12 Prozent weiter ansteigt. Um den Erfolg der Umstellung auf Elektrofahrzeuge zu gewährleisten, wird es daher immer wichtiger, die notwendige Ladeinfrastruktur bereitzustellen. Zur Unterstützung dieses Vorhabens hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) spezielle Förderprogramme ins Leben gerufen.

Förderaufruf für Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur für Unternehmen, Verbände und Vereine

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Kauf von Neufahrzeugen, sowie die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Hierzu zählen:

  • Pkws der Klasse M1 (zur Personenbeförderung mit max. 8 Sitzplätzen ohne Fahrersitz, Listenpreis bis max. 65.000 Euro)
  • Leichtfahrzeuge (L2e, L5e, L6e, L7e)
  • Ladesäulen nur in Kombination mit einem Fahrzeug, die anschlussfähig an das öffentliche Netz sowie mit allen notwendigen Sicherheitskomponenten ausgestattet sind
Achtung:

Die alleinige Beschaffung der Ladeinfrastruktur ist nicht förderfähig.

Wer ist antragsberechtigt?
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Verbände (auch Zweckverbände, die sich nicht ausschließlich aus Gebietskörperschaften zusammensetzen)
  • Vereine
  • Genossenschaften
  • Stiftungen und gemeinnützige Institutionen
Wie hoch ist die Förderung?

Beantragt werden die förderungsfähigen Ausgaben (=Investitionsmehrkosten). Diese setzen sich aus der Differenz zwischen den Kosten für ein Elektrofahrzeug und für ein vergleichbares konventionelles Fahrzeug.

Förderungsfähige Ausgaben = Kosten für E-Fahrzeug – Kosten für konventionelles Fahrzeug

Die Förderungsquote der förderungsfähigen Ausgaben beträgt 40 Prozent. Für klein- und mittelständische Unternehmen wird ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozent zur Förderungsquote gerechnet werden. Die Mindest- und Höchstbeträge für die Förderung sind aus der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Höhe der Förderbeiträge Ladestationen
Bedingungen zur Antragsstellung
  • Geförderte Fahrzeuge müssen zu 100 % mit erneuerbarer Energie
  • Es können nur Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur gefördert werden, die über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ab Kauf im Eigentum der antragstellenden Organisationen verbleiben
  • Pro antragstellende Organisation darf grundsätzlich nur ein Antrag zu diesem Förderaufruf gestellt werden
Laufzeit und Einsendeschluss
  • Digitaler Einsendeschluss: Bis zum 08. Mai 2023 über das Easy-Online-Förderportal
  • Postalische Einsendeschluss: Bis zum 09. Mai 2023
  • Laufzeit: 01.11.2023 bis 31.10.2025

 

Anleitung zur Beantragung der Förderung

Ladestation Förderung

1. Im ersten Schritt entscheiden Sie sich für Ihre förderfähigen Elektrofahrzeuge sowie die Ladestationen Ihrer Wahl.

Investition Förderung Ladestationen

2. Mit Hilfe der EfA-Tabelle lassen sich anschließend die Investitionsmehrausgaben ermitteln.

Förderungen Ladeinfrastruktur Antrag

3. Reichen Sie Ihren Antrag über das Easy-Onlineportal ein. Wählen Sie hierzu die folgenden Optionen aus:

  • Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr
  • Fördermaßnahme: Projektförderung Elektromobilität
  • Förderbereich: Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Alle weiteren benötigten Dokumente laden Sie als PDF hoch (Anlage zum Vorhaben, ausgefüllte EfA-Tabelle, sowie der Antrag auf Zuwendung auf Ausgabenbasis inklusive der Kennnummer der Onlineumfrage)

Antrag Förderung Ladestationen

4. Nachdem Sie alle Dokumente digital hochgeladen haben, müssen Sie den Antrag zusätzlich postalisch einreichen.

Förderung Ladeinfrastruktur

5. Nun heißt es: Warten auf die Genehmigung.

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