THG-Quote: So können Sie mit Ihrem E-Auto Geld verdienen

Ladestecker anschließen

Das eigene Elektroauto laden und dabei Geld verdienen? Seit dem 1. Januar 2022 ist das für Halter von reinen Elektroautos durch die THG-Prämie möglich. Grundlage ist die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote), durch die Besitzer von E-Autos Geld für die eingesparten CO2-Emissionen erhalten. In diesem Blogbeitrag erklären wir, was die THG-Quote ist und wie Sie von dieser profitieren können.

Kurz erklärt: Was ist die THG-Quote?

Kraftstoffproduzierende Unternehmen sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, die Treibhausgasausstoßung durch die von ihnen in Verkehr gebrachten Kraftstoffe um einen bestimmten Prozentsatz zu reduzieren. Diese Treibhausgas-Quote (THG-Quote) wird im Jahr 2030 von derzeit 6 auf 25 Prozent angehoben. Die Regelung dient der Förderung der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen. Um das Ziel zu erreichen, stehen den Kraftstoffproduzenten verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Eine ist die Berücksichtigung von elektrischem Strom, der bei der Nutzung von E-Fahrzeugen verwendet wird.

So profitieren Sie von der THG-Quote

THG-Quote verkaufen und bis zu 350 Euro jährlich erhalten

Betreiber von öffentlichen Ladepunkten können bereits seit längerem den abgegebenen Strom für Unternehmen zur Erfüllung der THG-Quote zur Verfügung stellen. Verbraucher profitieren indirekt durch einen niedrigeren Strompreis an diesen Ladepunkten. Seit 2022 ist zusätzlich der Strom von nicht-öffentlich zugänglichen Ladepunkten anrechenbar.

Dadurch können auch private Halter von reinen E-Autos, E-Motorrädern und E-Rollern durch die THG-Prämie Geld für ihre eingesparten CO2-Emissionen erhalten. Die Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass das Fahrzeug zugelassen ist. Über Zwischenhändler, die die Abwicklung und Auszahlung übernehmen, können sie ihre THG-Quote an kraftstoffproduzierende Unternehmen verkaufen. Diese wird dann den Unternehmen gutgeschrieben. Unternehmen können durch den Kauf Strafzahlungen umgehen, wenn sie die gesetzlich vorgegebene CO2-Reduktion nicht erfüllen.  Aktuell können E-Auto Besitzer ca. 250 bis 350 Euro jährlich  erhalten.

Die Abwicklung läuft über Zwischenhändler

Zulassungsbescheinigung

1. Schritt: Um von der THG-Quote profitieren zu können, ist es notwendig Ihr E-Autos bei Ihrem Stromanbieter oder einem Dienstleister zu registrieren. Für die Registrierung benötigen Sie die Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs (Scan oder Fotografie).

Zertifizierung

2. Schritt: Das Umweltbundesamt (UBA) prüft die Anträge und zertifiziert sie. Zwischenhändler bündeln dann die Zertifikate und verkaufen sie gesammelt an Kraftstoffunternehmen.

Erlöse

3. Schritt: Die Erlöse fließen (oft abzüglich einer Provision für Dienstleister) an die Verbraucher zurück. Einige Anbieter bieten hierfür die Wahlmöglichkeit zwischen fixen Erlösen und Flex-Optionen.

Profit

4. Schritt: Um jährlich von der THG-Quote profitieren zu können, muss der Fahrzeugschein jedes Jahr neu eingereicht werden.

Fixe Erlöse und Flex-Optionen

  1. Fixe Erlöse: Ein fester Beitrag wird für einen bestimmten Zeitpunkt garantiert.
  2. Flex-Optionen: Steigende Quotenpreise können zu höheren Erlösen führen. Allerdings besteht die Gefahr, dass sinkende CO2 Preise die Erlöse verringern.

Checkliste für die Suche nach einem Dienstleister

Der Markt für Dienstleister, die als Zwischenhändler zwischen Privatpersonen und Unternehmen auftreten ist in kürzester Zeit stark gewachsen. Um den Überblick nicht zu verlieren, haben wir eine Checkliste zusammengestellt, die als Entscheidungsgrundlage für die Wahl eines Anbieters dienen kann:

  • Vergleichen Sie die Prämien der Anbieter. Diese können stark variieren, beispielsweise gibt es spezielle Prämien für eigene Stromkunden.
  • Möchten Sie Ihren Erlös spenden? Einige Anbieter bieten die Option den Erlös beispielsweise in Umweltschutzprojekte zu reinvestieren.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen prüfen: Wird ein Mindesterlös zugesichert?
  • Werben von Freunden: Hierfür können Besitzer von E-Fahrzeugen bis zu 50 Euro zusätzlich erhalten.
Gut zu wissen

Gut zu wissen:
Die Frist für die Einreichung der Zulassungsbescheinigung beim
Umweltbundesamt ist der 28. Februar des Folgejahres.

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