In den nächsten Jahren wird mit deutlich gesteigerten Verkaufszahlen in der E-Mobilität gerechnet. Dafür benötigt es auch den Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Gerade für Parkhäuser, Mehrfamilienhäuser oder Unternehmen stellen sich einige Fragen, wenn es darum geht, Mietern, Mitarbeitern oder Kunden eine Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Welche Informationen brauche ich und was muss ich tun, um Lademöglichkeiten bereitzustellen? In unserer Checkliste erfahren Sie, welche Dinge Sie vor der Installation einer Ladeinfrastruktur beachten sollten.
1. Anzahl, Standort und Kennzeichnung der Ladepunkte
Zunächst ist es wichtig zu überlegen, wie viele Lademöglichkeiten Sie insgesamt benötigen. Bei Mitarbeiterparkplätzen ist es sinnvoll, jedem E-Fahrzeug einen Ladepunkt bereitzustellen. Bei anderen Parkflächen ist eine Elektrifizierungsquote von mindestens 10% der Gesamt-Parkplätze zu empfehlen. Vorteilhaft ist es dabei, auf ein System zu setzen, das skalierbar ist und mit der Nachfrage mitwachsen kann. Zusätzlich ist es wichtig zu wissen, wo genau die Ladepunkte aufgebaut werden und für wen die Ladeinfrastruktur zuganglich gemacht werden soll. Hier wird zwischen öffentlicher, halböffentlicher und privater Ladeinfrastruktur unterschieden. Die Kategorisierung hat Auswirkungen auf den Abstimmungsbedarf, unter anderem mit den jeweiligen Kommunen. Sobald diese geklärt sind, ist es sinnvoll sich zu überlegen, wie die Parkplätze oder Stellflächen gekennzeichnet werden. Eine Kennzeichnung und Reservierung der Parkplätze mit Lademöglichkeit erhöhen die Attraktivität und die Auslastung der Ladeinfrastruktur.
2. Netzanschluss, Ladeleistung und Lastmanagement
Vor einer Installation einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist es wichtig, die verfügbare Anschlussleistung für die Ladeinfrastruktur sowie die gesamte Anschlussleistung des Netzanschlusses zu kennen.
Wenn mehrere E-Fahrzeuge gleichzeitig geladen werden sollen, stellt sich auch die Frage nach einem Lastmanagement. Mit einem gewöhnlichen Netzanschluss ist oft nur unzureichende Anschlussleistung vorhanden, um eine große Anzahl an Fahrzeugen gleichzeitig und mit voller Leistung zu laden. Mit einem intelligenten und dynamischen Lastmanagement wird entweder die Ladeleistung oder die Anzahl der gleichzeitig geladenen Fahrzeuge reguliert. So wird die maximale Leistung der Installation nicht überschritten. In unserem letzten Blogbeitrag gibt es detaillierte Informationen zu den Vorteilen und Einsparmöglichkeiten eines Lastmanagements.
3. Abrechnung
Zusätzlich sollten Sie sich Gedanken darüber machen, ob für die Mitarbeiter, Gäste, Kunden oder Mieter Kosten für die Ladevorgänge anfallen, oder ob diese kostenfrei zur Verfügung gestellt werden sollen. Gut zu wissen: Wenn der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Strom kostenlos zur Verfügung stellt, muss das nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei einem kostenpflichtigen Ladeangebot ist ein Abrechnungsservice notwendig. Grundsätzlich kann nach kWh oder pauschal abgerechnet werden. Bei der ChargeHere Ladelösung benötigen Sie keinen separaten Abrechnungs-Dienstleister, wir bieten Ihnen eine Komplettlösung nach dem Motto „Alles aus einer Hand“.
4. Fördermöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen
Vor der Anschaffung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist es zudem sinnvoll, sich über staatliche Förderungen und rechtliche Rahmenbedingungen zu informieren. Der Ausbau der Elektroladeinfrastruktur ist politisch gewünscht und deshalb gibt es an dieser Stelle einige Förderprojekte und Möglichkeiten, Zuschüsse zu erhalten (siehe z.B. Charge@BW, Förderung für privates Laden, Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge).
Auch bei den rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es einige Dinge zu beachten. Vor der Installation einer Ladeinfrastruktur ab 11 kW Ladeleistung ist die Information und Zusage des örtlichen Netzbetreibers erforderlich. Unter 11 kW benötigt es keine besonderen Genehmigungsverfahren. Öffentliche Ladestationen müssen zudem bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden (siehe Ladesäulenverordnung).
Good to know
- Falls Sie zusätzliche Leitungen benötigen, um Ihre Ladeinfrastruktur aufzubauen, ist es sinnvoll, in diesem Zuge mehrere Leerrohre zu verlegen. So können Sie später mit wachsender Nachfrage und wenig Aufwand weitere Ladepunkte installieren. Auch bei Neubauten ist es empfehlenswert, genügend Leerrohre zu potenziellen Ladepunkten zu legen und auch Platzreserven in Verteilern zu lassen.
- In der öffentlichen Wahrnehmung herrscht häufig die Annahme, dass es auf dem Markt viele unterschiedliche Steckertypen gibt und die Ladestationen dementsprechend nur für manche Fahrzeuge geeignet sind. Fakt ist, dass sich bei in Europa gefertigten Fahrzeugen der Typ-2 Anschluss durchgesetzt hat. Für Fahrzeuge aus bspw. Asien oder Nordamerika mit anderen Steckertypen gibt es jedoch Adapter, sodass man mit einer Ladelösung für Typ-2 Stecker auf der sicheren Seite ist (siehe hierzu auch unseren Blogbeitrag zum Thema Laden).
- Wechselstrom oder Gleichstrom? Bei privaten und halböffentlichen Lademöglichkeiten sind Wechselstrom-Ladestationen durch lange Standzeiten grundsätzlich ausreichend und üblich. Wechselstrom-Laden geht üblicherweise bis 22 kW. Damit können in einer Stunde in etwa 150 km geladen werden. Beim Gleichstrom-Laden sind Leistungen zwischen 50 kW und 150 kW handelsüblich, sodass die 150 km schon in 10 bis 30 Minuten geladen können. Zum Vergleich: Mit einer einfachen Haushaltssteckdose können ca. 30 km pro Stunde geladen werden.