Auf einen Blick: Prämien & Steuern für Ihr Elektroauto

Ladelösungen für Unternehmen

In den letzten Jahren wurden einige Gesetze auf den Weg gebracht, die die Elektromobilität in Deutschland vorantreiben sollen. Konkret geht es dabei um Kaufanreize für Elektroautos und die Förderung der Ladeinfrastruktur. Hier lohnt es sich, genauer hinzuschauen: Beim Kauf und in der Nutzung eines Elektroautos gibt es daher Prämien, Steuervergünstigungen und weitere Vorteile, die Sie im Hinterkopf behalten sollten.

„Umweltbonus“ soll verlängert und erhöht werden

Der sogenannte „Umweltbonus“ liegt für reine Elektroautos bei 4.000 Euro, für Plug-In-Hybride bei 3.000 Euro. Das gilt für Fahrzeuge mit einem Listenpreis unter 30.000 Euro. Fahrzeuge, die zwischen 30.000 und 60.000 Euro kosten, werden bisher mit 2.000 Euro gefördert. Bund und Hersteller übernehmen dabei jeweils die Hälfte der Prämien-Kosten.

Ursprünglich war geplant, den steuerfreien Bonus im Juni 2019 auslaufen zu lassen. Nun gebe es jedoch Informationen aus Regierungskreisen, die besagen, dass die Prämien verlängert und deutlich erhöht werden sollen. Der Nachrichtenagentur Reuters zufolge soll von Seiten des Bundes die Prämie auf 4.000 Euro angehoben werden. Würden die Hersteller mitziehen und die Prämiensumme angleichen, könnten für Elektroautos bis 30.000 Euro Listenpreis 8.000 Euro eingespart werden. Auch für teurere E-Autos bis 60.000 Euro soll die Kaufprämie von 2.000 auf 2.500 Euro angehoben werden.

Die Verlängerung der Prämienzahlung soll bis in die Mitte der 2020er Jahre dauern. Offizielle Informationen gibt es allerdings noch nicht. Ein Antrag für die Umweltprämie kann bis dato beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Auch durch den Arbeitgeber sparen

Seit 2016 gibt es ein Gesetz, welches die Vorteile für das Laden von E-Fahrzeugen bzw. Plug-In-Hybriden von der Einkommensteuer befreit. Das heißt, man kann beim Arbeitgeber laden, ohne die „Tankfüllung“ als geldwerten Vorteil zu versteuern. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass der Arbeitgeber im Betrieb eine Ladeinfrastruktur für Elektroautos zur Verfügung stellt. Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber eine Ladevorrichtung kostenfrei oder verbilligt für das Laden zuhause zur Verfügung stellt. Dafür muss der Arbeitnehmer auch keine Steuern zahlen. Wichtig ist dabei, dass er die Ladevorrichtung verleiht, nicht verschenkt.

Wie ist das mit der Kfz-Steuer für ein Elektroauto?

Wer sich ein reines Elektrofahrzeug anschafft, muss zehn Jahre keine Kfz-Steuer bezahlen. Allerdings muss für diese Begünstigung der Kaufabschluss bzw. die Erstzulassung bis zum 31.12.2020 erfolgen.

Diese Befreiung ist auch möglich, wenn man ein bestehendes Fahrzeug zu einem reinen Elektroauto umrüstet. Dabei ist egal, wann die Erstzulassung des Fahrzeugs war. Entscheidend ist, dass es ebenfalls bis zum 31.12.2020 umgerüstet wird.

Wenn die steuerfreie Zeit von zehn Jahren vorüber ist, errechnet sich die Steuer nach dem Gewicht des Fahrzeugs. Aber auch dann kommt man günstiger weg: Es fallen nur 50 Prozent der Kfz-Steuer an, die man für einen Verbrenner zahlen müsste.

Was habe ich sonst noch für Vorteile?

2015 wurde das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) beschlossen. Mit dem Gesetz, das vorerst bis 2030 in Kraft getreten ist, können Kommunen Elektrofahrzeuge bevorzugen. Das gilt vor allem für das Parken und die Nutzung von Busspuren. Um in den Genuss dieser Vorteile zu kommen, gibt es Bedingungen: Eine Mindestreichweite von rein elektrischen 40 Kilometern oder eine maximal ausgestoßene Menge von 50 Gramm Kohlendioxid je Kilometer.

Wer zuhause laden möchte, soll bald auch profitieren: Das Verkehrsministerium hat ein Gesetzespaket für die Ladeinfrastruktur angekündigt. So soll der Staat künftig bis zu 50 Prozent der Kosten für den Ausbau privater Ladeinfrastruktur übernehmen. Auch sollen dafür rechtliche Hürden abgebaut werden.

Merke:

  • E-Fahrzeuge bringen einige steuerliche Vorteile mit sich
  • Der „Umweltbonus“ soll verlängert und deutlich erhöht werden
  • Kostenlos beim Arbeitgeber laden ohne geldwerten Vorteil
  • 10 Jahre Kfz-Steuerbefreiung bei einem Elektroauto-Kauf oder Umrüstung bis Ende 2020
  • Nach der steuerfreien Zeit beträgt die Kfz-Steuer nur 50% der herkömmlichen Steuer
  • Privilegien für Elektrofahrzeuge im Stadtverkehr
  • Staatliche Förderung von privater Ladeinfrastruktur
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